Die zweite Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist erfolgt. Die Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen von Behinderungen aus Genf liegen vor.
- Wie soll der Umsetzungsprozess der UN-BRK weiter vorangetrieben werden?
- Welche Auswirkungen haben die Abschließenden Bemerkungen auf Rechtsprechung, Gesetzgebung und Politik?
- Wie sollen die Impulse aus Genf aufgegriffen werden und welche Aufgabenstellungen ergeben sich hieraus für Bund, Länder und Kommunen?
Die Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung laden Sie herzlich ein:
- am Dienstag, den 27. Februar 2024
- von 10:30 bis 18:00 Uhr mit anschließendem Abendessen und Zeit zum Netzwerken
- im bcc Berlin Congress Center, Alexanderstr. 11, 10178 Berlin
Die Veranstaltung richtet sich vornehmlich an Entscheidungsträger*innen aus Politik, Verwaltung und Justiz und an Expert*innen in eigener Sache und andere Expert*innen aus den Reihen zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Die barrierefreie Veranstaltung bietet folgende Assistenzen: Deutsche Gebärdensprache, Schriftsprache sowie Simultanübersetzung in Leichte Sprache.
Bitte merken Sie sich den Termin vor. Weitere Informationen zum Ablauf inklusive Programm und Anmeldemöglichkeit gehen Ihnen rechtzeitig zu. Weitere Informationen werden demnächst auch auf der folgenden Internetseite veröffentlicht: www.behindertenbeauftragter.de/BRKKonferenz