Aktuelle Entwicklungen Betreuungsrecht, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Ehegattenvertretungsrecht

(Fachvortrag Prof. Dr. Claudia Beetz, Ernst-Abbe-Hochschule Jena/ BAG Selbsthilfe/red; lh) In einem Fachvortrag stellte Prof.in Dr.in Claudia Beetz, von der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena, aktuelle Entwicklungen im Betreuungsrecht sowie die Ziele der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.202 vor, deren Regelungen am 01.01.2023 in Kraft treten werden. 

Zentrales Ziel der neuen Regelungen ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen, welche diesen im Wege der Unterstützung zur Ausübung seiner rechtlichen Handlungsfähigkeit befähigen soll. Zukünftig sollen die Wünsche der betreuten Person im Vordergrund stehen. Deshalb sind die zentralen Normen des Betreuungsrechts grundlegend überarbeitet worden, auch um damit die Vorgaben von Art. 12 der UN-BRK im Betreuungsrecht zu verankern.

Im Weiteren wurden die Prinzipien zur Festlegung von den Betreuenden dargestellt, wobei auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach wie vor der Vorrang der Ehrenamtlichkeit gesetzlich verankert ist. 

Darüber hinaus wurden die Alternativen zur Bestellung einer betreuenden Person, d.h. das Erstellen einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer sog. vorsorglichen Betreuungsverfügung dargestellt einschließlich der jeweiligen  Vor- und Nachteile dieser zur Verfügung stehenden Instrumente einer Vorsorge im Notfall. 

Schlussendlich wurden auch der Inhalt sowie die Voraussetzungen der ab dem 01.01.2023 in Kraft tretenden Regelung des sog. Notvertretungsrechts für Ehegatten (§ 1358 BGB) von Frau Prof.in Dr.in Claudia Beetz dargestellt.

Hier finden Sie eine ausführliche Gegenüberstellung der bisherig geltenden Regelungen und der zukünftigen Regelungen.