Hier finden Sie Beratungsangebote der LAG SH Sachsen sowie ihrer Partner in Sachsen und bundesweit.

 

Kompetenz- und Beratungsstelle barrierefreies Planen und Bauen

Die Möglichkeit zur selbstständigen Teilhabe der Bürger am gesellschaftlichen Leben erfordert eine barrierefreie Umwelt. Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sind in besonderem Maße darauf angewiesen.

Die Beratungsstelle barrierefreies Planen und Bauen setzt sich in Übereinstimmung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz, dem Sächsischen Inklusionsgesetz sowie dem Sozialgesetzbuch IX und dem von der Deutschen Bundesregierung unterzeichneten Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dafür ein, bestehende Barrieren abzubauen und neuen zu begegnen.

Im Zentrum stehen dabei öffentliche Gebäude, das persönliche Wohnumfeld, der öffentliche Personenverkehr, der Freizeit-, Sport- und Reisebereich sowie Information und Kommunikation.

Objektiver Maßstab der Bewertung von Barrierefreiheit sind u. a. die als Liste der Technischen Baubestimmungen eingeführten   DIN 18065 sowie die Planungsgrundlagen für Barrierefreies Bauen DIN 18040 Teil 1 und 2 als Bestandteil der Sächsischen Bauordnung.

Neben baulichen Möglichkeiten zum Abbau von Barrieren wird auch hinsichtlich deren Finanzierungsmöglichkeiten beraten.

Auf fachlicher Ebene wird zudem mit dem Projekt „ÖPNV/ SPNV für alle“  zusammengearbeitet, welches seit 2023 bei der LAG SH Sachsen angesiedelt ist.

Das Kompetenz- und Beratungszentrum wird gefördert von der »Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl«

Dem Kompetenzzentrum ist fachlich zudem die Beratungsstelle zur Richtlinie Wohnraumanpassung angegliedert.

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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)

Die Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) werden seit 2018 auf Grundlage des § 32 im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Der Auftrag der EUTB® ist gemäß §32 SGB IX „die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen…“. Das Beratungsangebot ist von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängig und ergänzt die bestehenden Beratungs- und Informationsangebote der Rehabilitationsträger sowie sonstiger Beratungsangebote. EUTB®-Angebote fungieren dabei als Lotsen im System. Im Beratungsatlas können Ratsuchende das für sie passende Angebot finden, zum Beispiel nach ihren örtlichen Präferenzen und auch nach besonderen Erfahrungen mit spezifischen Teilhabebeeinträchtigungen.

Bundesweit gibt es rund 500 EUTB®-Angebote, die zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe kostenlos beraten und informieren. Es handelt sich um ein niedrigschwelliges und kostenloses Angebot. Mit der Beratung soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen gestärkt werden (Empowerment), insbesondere durch die besondere Berücksichtigung der Beratungsmethode des Peer Counseling, der Beratung von Betroffenen für Betroffene. Ebenfalls ist die Beratung offen für Angehörige und ihnen nahestehende Menschen.

Dabei sind die Berater*innen in den EUTB®-Angeboten ausschließlich den ratsuchenden Personen verpflichtet und beraten „auf Augenhöhe“. Die EUTB® steht unter dem Leitprinzip „Eine für alle“. Dies bedeutet, dass Menschen unabhängig von der Art ihrer Teilhabeeinschränkung in jedem EUTB®-Angebot beraten werden können. Es gibt keine örtliche festgelegte Zuständigkeit der EUTB®-Angebote; die ratsuchenden Personen bestimmen und wählen selbst aus, an welches EUTB®-Angebot sie sich wenden.

Beratungsangebote der EUTB®

Selbsthilfekontaktstellen

Selbsthilfekontaktstellen unterstützen Selbsthilfegruppen und -organisationen in Ihrer Region. Sie informieren und beraten Selbsthilfe-Interessierte. Auch für bestehende Selbsthilfegruppen gibt es viele Angebote.

Zuständig für die Beratung zur Förderung der Selbsthilfegruppen ist die Landeskontaktstelle Selbsthilfe Sachsen (LAKOS Sachsen). Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier.