Anerkennung beruflicher Kompetenzen ohne Abschluss für mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt

(www.eu-schwerbehinderung.eu/red; ahi) Anfang Februar hat das Bundeskabinett im Rahmen der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) verabschiedet. Dieses Gesetz schafft erstmals einen Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung beruflicher Fertigkeiten für Menschen ohne formalen Berufsabschluss und treibt gleichzeitig Digitalisierung und Entbürokratisierung in der beruflichen Bildung voran. Das BVaDiG trägt auch zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei. Es ermöglicht die öffentlich-rechtliche Zertifizierung von beruflichen Kompetenzen, die Menschen mit Behinderungen beispielsweise in Werkstätten erworben haben. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) setzt sich dafür ein, dass auch Teilqualifikationen, die in Werkstätten erworben werden, in den Feststellungs- und Ergänzungsverfahren anerkannt werden.

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger:

„Der Fachkräftemangel und die Bürokratie sind zwei zentrale Herausforderungen für unser Land. Beide gehen wir mit unserem Gesetz für die berufliche Bildung gezielt an. Wir wollen Menschen ohne formalen Berufsabschluss einen Weg eröffnen, ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenzen sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu bekommen. So wird aus einem verpassten Abschluss eine zweite Chance.