„Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“

(BMAS, Eu-Schwerbehinderung/ red.; ahä) Das Bundeskabinett hat am 1. November 2022 – anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2022 – Eckpunkte zur „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ beschlossen.

Barrierefreiheit ist eins der Schlüsselwörter, um Inklusion und Teilhabe behinderter Menschen zu garantieren, doch in der Praxis gibt es immer wieder Beispiele, wo Barrierefreiheit nicht gegeben ist, oder sogar an rechtliche Grenzen stößt. So ist es beispielsweise der barrierefreie Zugang zu Arztpraxen, der immer wieder in Kritik steht, aber seine rechtlichen Rahmen nicht vom Bund, sondern nur von den Landesregierungen, gesteckt werden können.

Das Eckpunktpapier ist aber nicht nur für die Barrierefreiheit von behinderten Menschen verfasst, sondern „Von Barrierefreiheit profitieren neben Menschen mit Behinderungen auch ältere Menschen, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen und junge Familien. Barrierefreiheit zu verwirklichen ist deswegen eine wichtige Zukunftsaufgabe.“ Was die Bundesregierung in den konkreten Zielen vorhat, beschreibt das Eckpunktpapier etwas konkreter.

Übergeordnete Gesetzgebung zur Barrierefreiheit

So soll das Behindertengleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz überarbeitet werden. Mit der Formulierung „Barrieren sollen systematisch abgebaut werden, auch im digitalen Raum. Dazu gehört unter anderem, dass private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren verpflichtet werden sollen, oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen“, kommt die geplante Gesetzgebung zwar den Zielen nach, verdeutlicht aber auch indirekt die Grenzen. Denn gerade bei digitaler Barrierefreiheit ist es nicht jedem Unternehmen möglich, diese technisch umzusetzen. Nicht weil die Unternehmen nicht wollen, sondern weil damit kostenintensive Technologieerneuerungen verbunden sein können, die gerade für kleinere Unternehmen nicht finanzierbar sind. Das wird unter der Formulierung „dies nicht möglich oder zumutbar ist“, sehr deutlich.

Bereich Mobilität

Eines der weiteren großen Themen ist die Barrierefreiheit in der Mobilität. Gerade bei der Nutzung einiger Verkehrsmittel, gibt es immer wieder Grenzen zur barrierefreien Nutzung. „Die Bundesregierung will die Mobilität, insbesondere den Bus- und Bahnverkehr sowie Bedarfsverkehre, barrierefrei gestalten“, ist da sicherlich nicht nur berechtigt. Es wirft auch Fragen auf, warum solche Ziele unter der unionsgeführten Regierung nicht angestrebt wurden. Um „vollständige Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu erreichen, sollen bis zum Jahr 2026“ die Ausnahmen im Personenbeförderungsgesetz abgeschafft werden.

„Barrierefreie Mobilitätsstationen im ÖPNV werden weiter ausgebaut. Die Herstellung der Barrierefreiheit in den Verkehrsstationen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes erfolgt dabei in erster Linie im Rahmen von regulären Ersatzinvestitionen und bei Neubauvorhaben. Bei der Schaffung der Barrierefreiheit im ÖPNV geht es auch um barrierefreie Zuwegungen, Hilfen für Seh- und Hörbehinderte und weitere Regelungen, die sich außerhalb der Technischen Spezifikation für Interoperabilität für Personen mit eingeschränkter Mobilität (TSI PRM) befinden und für deren Umsetzung die Länder und Kommunen zuständig sind“, heißt es dazu im Eckpunktepapier das als Kabinettsvorlage diente.

Bereich Wohnen und Bauen

Wenn es um den Bau und Wohnen geht, dann ist gerade den Menschen bewusst, was Barrieren sind, die entweder eine Behinderung auf Grund eines Lebensereignisses (96 Prozent) erlitten haben oder aber auch junge Familien, denen mit Kinderwagen die baulichen Barrieren plötzlich bewusstwerden. Auch im Alter zeigen sich Barrieren, wenn altersbedingte Einschränkungen auftreten. Daher ist es Ziel der Bundesregierung, Barrierefreiheit zu einem Qualitätsstandard zu machen. „Die Förderung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum ist ein Schwerpunkt der Arbeit des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“, in dem die Bundesregierung mit 35 Bündnis-Mitgliedern 187 Maßnahmen für eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive erarbeitet haben. Die Bundesregierung will im „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ gemeinsam mit den Ländern unter Vermeidung von Baukostensteigerungen u.a. eine Definition für einen Mindeststandard für den Neubau von Wohnungen prüfen, sodass neu gebaute Wohnungen im Bedarfsfall schnell barrierefrei umgerüstet werden können“, so die Zielerklärung aus der Vorlage. Hochrechnungen aus dem Mikrozensus 2018 haben ergeben, dass nur rund 1,5 Prozent der Wohnungen in Deutschland barrierefrei oder barrierearm sind. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind bislang nur ca. 26 Prozent der Haus- und Facharztpraxen barrierefrei.

Bereich Gesundheitswesen

Zur Barrierefreiheit gehört auch ein barrierefreies Gesundheitswesen und dafür will die Bundesregierung einen „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ erarbeiten. Bestehende Barrieren sollen abgebaut werden und in allen Bereichen des Gesundheitswesens will die Bundesregierung Inklusion vorantreiben. „Im Rahmen des Aktionsplans, werden auch Lösungen erarbeitet, um Fortschritte bei der Barrierefreiheit von Gesundheitseinrichtungen, insbesondere von Arztpraxen zu erzielen“ – Ein Ziel das sicherlich durch den Föderalismus seine Grenzen haben wird, denn Baurecht ist kein Bundesrecht, sondern Landesrecht. Es wird am Ende wohl nur ein „Rahmen“ geben, der vorgibt, welche Anforderungen dann auf Landesebene umgesetzt werden müssen.

Bereich Digitales

In der Digitalisierung soll die digitale Teilhabe verbessert werden und über „Maßnahmen in den Bereichen Telekommunikation, digitale Infrastruktur und bei den digitalen Angeboten des Bundes“, erreicht werden. Ziele wie „digitale Inhalte barrierefrei auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache“ zur Verfügung zu stellen, sind dabei eines der Themen und Punkte der Bundesregierung.

„Im Telekommunikationsbereich wurden und werden Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Bereich Notruf, Vermittlungsdienste für gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer und bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten umgesetzt“, heißt es in der Vorlage. Allerdings gibt es hier in der Praxis sicherlich noch Diskussionsbedarf, denn die bisherigen technischen Umsetzungen, sind sehr stark von Internettechnologien abhängig und die Flutkatastrophe im Jahr 2021 hat gezeigt, dass im Katastrophenfall das Internet kein zuverlässiges Medium ist, um ein Notrufmanagement zu betreiben. Zumindest will man in der „Gigabitstrategie“ eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis im Jahr 2030 erreichen. Dabei soll die Digitalisierung so gestaltet werden, dass diese auch ältere Menschen erreicht.

„Die Umstellung des klassischen Schwerbehindertenausweises auf einen digitalen Teilhabeausweis wird geprüft. Sie muss mit der Initiative der EU-Kommission, einen Europäischen Behindertenausweis einzuführen, kompatibel sein“. Es geht um die Herausforderung den EU-Schwerbehindertenausweis dann auch in einen nationalen Schwerbehindertenausweis, der dann auch digital bereitgestellt wird, so umzusetzen, dass technisch nur einmal Aufwand getrieben werden muss, denn auch der digitale Schwerbehindertenausweis muss erst entwickelt und dann technisch umgesetzt werden.

Schaffung von Barrierefreiheit als übergreifende Aufgabe

Abschließend betont die Vorlage, dass „die Verbesserung der Barrierefreiheit“ eine übergreifende Aufgabe ist und „das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen sowie die Zusammenarbeit von Vertreterinnen und Vertretern der Menschen mit Behinderungen, der Politik, Wirtschaft und Verwaltung“ erfordert. Ein Vorhaben das in der Vergangenheit nicht immer gelungen ist, wie die Umsetzung des Triage-Gesetz gezeigt hatte.

„Die Bundesregierung wird im Zuge der Bundesinitiative prüfen, welche weiteren Vorhaben für die Verbesserung der Barrierefreiheit notwendig sind. Die Bundesregierung wird bei allen Vorhaben der Bundesinitiative Barrierefreiheit Diversität berücksichtigen. Die Herstellung von Barrierefreiheit stellt eine Querschnittsaufgabe dar, die auch über die Schwerpunkte der Bundesinitiative hinaus in weiteren Bereichen, wie zum Beispiel im Arbeitsleben, vorangetrieben werden muss.“

Dieser gesamte „Arbeitsplan“ zeigt die Komplexität die Barrierefreiheit mit sich bringt und wenn die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode das alles umsetzen möchte, so gibt es viel Arbeit die hoffentlich nicht durch Krisen blockiert, oder durch eine neue Bundesregierung mit Beginn der nächsten Wahlperiode, beendet wird.

Weitere Informationen:

Eckpunkte zur Bundesinitiative Barrierefreiheit als PDF