Bundesregierung hat weitere Infos zur Staatenprüfung eingereicht

(kobinet/red; ahi) Die zweite Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland rückt unaufhaltsam näher. Aufgrund des zeitlichen Abstands zwischen der Vorlage des Staatenberichts und dem konstruktivem Dialog, der am 29. und 30. August in Genf stattfindet, hat die Bundesregierung nun am 9. Juni 2023 auf eigene Initiative einen Kurzbericht beim Ausschuss in Genf eingereicht, der die wichtigsten inklusionspolitischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen in dem Zeitraum September 2019 bis März 2023 abbildet, wie es auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) heißt, wo die entsprechenden Dokumente veröffentlicht wurden.

„Seit 2018 wird Deutschland zum zweiten Mal vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft. Auf Grundlage der vom Ausschuss im Herbst 2018 vorgelegten Frageliste und unter Berücksichtigung der ‚Abschließenden Bemerkungen‘ der ersten Staatenprüfung (2011 – 2015) reichte die Bundesregierung den kombinierten zweiten und dritten Staatenbericht über den Stand der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen Ende September 2019 beim Ausschuss ein. Der konstruktive Dialog zwischen der Delegation der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausschuss wird am 29. und 30. August 2023 in Genf stattfinden. Aufgrund des zeitlichen Abstands zwischen der Vorlage des Staatenberichts und konstruktivem Dialog hat die Bundesregierung nun am 9. Juni 2023 auf eigene Initiative einen Kurzbericht beim Ausschuss in Genf eingereicht, der die wichtigsten inklusionspolitischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen in dem Zeitraum September 2019 bis März 2023 abbildet. Dieser Maßnahmenbericht wird nach Rücksprache mit dem Ausschusssekretariat ebenfalls Gegenstand des konstruktiven Dialogs sein“, heißt es auf der Internetseite des BMAS.

Link zu den Infos und zu den Dokumenten für die Staatenprüfung des BMAS