Das Sächsische Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten

Novellierung und Beteiligungsverfahren.

(PM SMS/ red; pec) Das Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) wird novelliert. Am 15.06.2022 hat Staatssekretärin Dagmar Neukirch gemeinsam mit dem Sächsischen Landesbeirat Psychiatrie den offiziellen Start erklärt. Das SächsPsychKG regelt die Versorgung und Behandlung von psychisch kranken Menschen, die Anordnung von Zwangsmaßnahmen, die Unterbringung von psychisch kranken Menschen und deren Vollzug. 

Staatssekretärin Dagmar Neukirch: »Das neue Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten soll den Rahmen beschreiben, wie sich die Versorgung von psychisch erkrankten Menschen in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Sachsen verändert und weiterentwickelt hat und echte Verbesserungen für die Betroffenen selbst und ihre Angehörigen bringen. Ich danke dem Landesbeirat für seine fachliche Unterstützung und Begleitung bereits im Vorfeld des Novellierungsprozesses.« 

Der Landesbeirat Psychiatrie ist ein ständiges Expertengremium bestehend aus 15 ehrenamtlichen Mitgliedern unterschiedlicher psychiatrischer Versorgungsstrukturen und Interessensvertretungen, welches dem Sozialministerium beratend zur Seite steht und wichtige Impulse bei der Steuerung der Versorgung psychisch kranker Menschen setzt. Teil des Gremiums sind Mitglieder bzw. Mitgliederinnen des Vereins EX-IN Sachsen e.V., welcher eng mit dem LAG SH Sachsen-Mitgliedsverband Selbsthilfe drei e.V. zusammenarbeitet.

Die Evaluation des SächsPsychKG im vergangenen Jahr hat ergeben, dass in dem Gesetz – welches im Kern seit den 1990er Jahren unverändert ist – erheblicher Novellierungsbedarf besteht. Zur Evaluation beigetragen hat dabei eine Stellungnahme des EX-IN Sachsen e.V.

Neben einer Anpassung des Gesetzes an die modernen Grundsätze und Strukturen der psychiatrischen Versorgung, wie eine wohnortnahe und vorrangig ambulante Behandlung und Betreuung psychisch kranker Menschen, soll das Gesetz einen Beitrag zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen leisten. Auch soll in dem geänderten Gesetz die Rolle der Betroffenen und Angehörigen bei der Versorgung und Behandlung von psychisch kranken Menschen gestärkt werden.

Für den laufenden Novellierungsprozess sind themenspezifische Workshops unter Beteiligung der jeweils relevanten Versorgungszweige und Interessenvertretungen geplant.

In einem ersten Workshop am 17.06.2022 wurden die Betroffen zum Thema „Stärkung der Betroffenenrechte durch (neue) Kontroll- und Mitwirkungsmechanismen auf institutioneller Ebene“ in die Arbeit eingebunden. Die Tagesordnung sowie die Präsentation des Workshops sind auf dem Bürgerbeteiligungsportal des SMS zu finden.

Betroffene, die nicht verbandlich organisiert sind, können trotzdem am Prozess teilhaben. Dazu können sie eine Stellungnahme im Beteiligunsportal formulieren.

Ziel soll es sein, das novellierte Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.