„Erfurter Erklärung“ Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030

(Sächsische Staatskanzlei/red; LH) Zum Abschluss ihres 64. Treffens am 3. und 4. November haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in ihrer „Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030“ Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt gestellt und Wege dorthin aufgezeigt. Die Beauftragten sind der Auffassung, dass es verstärkter Anstrengungen, Impulse und Instrumente für die Erreichung eines inklusiven Arbeitsmarktes bedarf.

Jürgen Dusel sagte dazu: „1,3 Millionen schwerbehinderte Menschen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sie machen jeden Tag einen guten Job. Es ist ein Vorurteil, dass Menschen mit Behinderungen nicht leistungsfähig sind, ich bin der festen Überzeugung: Es gibt keinen einzigen Arbeitsplatz, der nicht von einem Menschen mit Behinderung gut ausgefüllt werden kann – wenn die Rahmenbedingungen stimmen.“ Dusel führte weiter aus: „Um Wege in eine gute Beschäftigung zu ermöglichen, müssen sowohl der Gesetzgeber als auch die Arbeitsverwaltung im Blick haben, dass Menschen mit Behinderungen zunächst einen Anspruch auf Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Darüber hinaus muss sich die Situation für Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten deutlich verbessern. Deswegen ist es gut, dass die Bundesregierung beispielsweise das Entgeltsystem reformieren will – das ist längst überfällig. Weitere Maßnahmen haben wir gestern und heute in Erfurt diskutiert.“

Die Vision eines inklusiven Arbeitsmarktes 2030 müsse daher verfolgt werden, so der gastgebende Landesbeauftragte des Freistaates Thüringen, Joachim Leibiger.

Michael Welsch, Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen, bemerkt in diesem Zusammenhang: „Vielfältige Maßnahmen haben in den Jahren bis zum Beginn der Corona-Pandemie dazu geführt, dass die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen zurückgegangen ist und momentan zumindest nicht steigt. Fakt ist allerdings auch, dass der Anteil schwerbehinderter Menschen an der Gesamtzahl der arbeitslosen Menschen weiter zunimmt. Für eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben bedarf es daher weiterer Anstrengungen. Und konsequenterweise muss das Thema Werkstätten in diese Anstrengungen mit einbezogen werden.“.      

An der Tagung nahmen zudem hochrangige Gäste teil: neben dem Ministerpräsidenten Bodo Ramelow auch die Präsidentin des Thüringer Landtags Birgit Pommer. Zahlreiche Fachvorträge rundeten das Programm ab.

Die Forderungen der Erfurter Erklärung beziehen sich auf drei Bereiche:

  • Werkstätten für behinderte Menschen
  • Inklusionsbetriebe
  • Inklusives Arbeits- und Sozialrecht

Die komplette Erklärung finden Sie unter diesem Link.

Bildquelle: Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen