EU-Parlament fordert Zentrum für Barrierefreiheit unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen

(Reha-Recht.de/Katrin Langensiepen, MEP/GreensEFA/red; ahi) Am 4. Oktober 2022 hat das Europaparlament mit großer Mehrheit für den Bericht zum neuen Accessible EU Center gestimmt. Das neue Zentrum soll Mitgliedstaaten der Europäischen Union dabei unterstützen, Standards zur Barrierefreiheit umzusetzen. Der Bericht wurde von der Europa-Abgeordneten Katrin Langensiepen erstellt.

Das EU-Zentrum für Barrierefreiheit ist Teil der Europäischen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030. Der Bericht von Katrin Langensiepen, der jetzt zur Abstimmung ins EU-Parlament kam, spricht sich für ein finanziell gut ausgestattetes Zentrum aus, das Experten, nationale Akteure und insbesondere Menschen mit Behinderungen zusammenbringt. „Ob es um die bauliche Umgebung, den Verkehr oder digitale Technologien geht, wir brauchen dringend Orientierungshilfen und politische Empfehlungen, um das Menschenrecht auf Barrierefreiheit zu verwirklichen,“ kommentierte Katrin Langensiepen die Entschließung des EU-Parlaments und ergänzte die Perspektive, dass das Zentrum zu einer EU-Agentur werden könne, die auch Legislativvorschläge machen kann.

Der Bericht fordert u. a.:

  • eine starke Struktur für das Accessible EU Center mit angemessener finanzieller und personeller Ausstattung, bestehend aus einem Sekretariat, einem Forum und einer Reihe von Untergruppen von Fachleuten.
  • das Forum als Ort, an dem Prioritäten, politische Empfehlungen und Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe erörtert werden und an dem unterschiedliche Perspektiven und Bedürfnisse im Bereich der Barrierefreiheit vertreten sein sollen. Die Beteiligung von Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, muss als wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Zentrums sichergestellt werden.
  • spezialisierte Untergruppen von Fachleuten sollten in Bereichen wie bauliche Umgebung, öffentliches Beschaffungswesen, digitale Technologien, Medien und Kultur, Verkehr, neue Technologien und unterstützende Technologien, Produkte und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit eingerichtet werden.
  • „Spiegelgruppen“ in jedem Mitgliedstaat sollen dazu beitragen, die Wissens- und Kompetenzlücke zu schließen und geeignete Lösungen für die Barrierefreiheit zu finden, die den Besonderheiten der nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen. Vorrangiges Ziel ist es, das Beschäftigungsniveau von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen.
  • Sicherstellung der Beratung und Schulung der einschlägigen Akteure und Rechteinhaber, um die Kenntnisse und Kompetenzen auf nationaler Ebene zu verbessern. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung spezieller Bildungsprogramme zu Fragen der Barrierefreiheit.
  • eine starke Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in das Normungssystem. Das Zentrum sollte der Kommission auch Fachwissen zur Verfügung stellen, wenn die Kommission an der Arbeit der Normungsausschüsse teilnimmt, und, wenn möglich, die Kommission bei der Ausarbeitung technischer Spezifikationen unterstützen.

Der Bericht schließt mit der Aufforderung an die Kommission, die Wirksamkeit und den zusätzlichen Nutzen des EU-Zentrums für Barrierefreiheit nach fünf Jahren zu bewerten. Das Europaparlament in Brüssel stimmte mit 611 Stimmen für den Bericht (9 Enthaltungen, 3 Gegenstimmen).

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Oktober 2022 zum Zentrum „AccessibleEU“ zur Unterstützung der Strategien für die Barrierefreiheit im Binnenmarkt der EU (2022/2013(INI))