Europäisches Parlament bietet Anreize zur Beschäftigung behinderter Menschen
(kobinet/red; ahi) Das Europäische Parlament startet auch im Jahr 2023 ein Ausleseverfahren als positive Maßnahme, um Menschen mit Behinderung anzustellen. Darauf hat die Europaparlamentsabgeordnete Katrin Langensiepen aufmerksam gemacht. „Ein solches Verfahren wird bereits zum neunten Mal in Folge angeboten. Das Parlament erlangt dadurch einen breit gefächerten Zugang zum Arbeitsmarkt und kann kompetente Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger mit einer Behinderung für sich gewinnen“, heißt es in der Ankündigung des Europäischen Parlaments. Bis zum 25. April werden Bewerbungen noch angenommen.
„Bei diesem Verfahren wird ein Verzeichnis der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber mit 20 geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern erstellt, die anschließend von den Generaldirektionen des Generalsekretariats als Vertragsbedienstete (Artikel 3b der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union) in Funktionsgruppe II, III oder IV eingestellt werden können. Das Programm verpflichtet das Generalsekretariat zwar nicht zur Einstellung, aber das Parlament stellt jedes Jahr bis zu sechs erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber dieses Ausleseverfahrens für ein Jahr ein. (Die Verträge werden nicht automatisch verlängert.) Die übrigen der 20 erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden in ein Verzeichnis der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen und verbleiben für einen Zeitraum von 18 Monaten in dem Verzeichnis. Sie können in diesem Zeitraum von den Generaldirektionen des Generalsekretariats (außerhalb des Programms für positive Maßnahmen) als Vertragsbedienstete in Funktionsgruppe II, III oder IV eingestellt werden. An dem Verfahren darf teilnehmen, wer zuvor noch nicht bei einem Organ der EU tätig war. (Praktika werden hierfür nicht als Arbeit bei den Organen der EU betrachtet.)“ So heißt es u.a. zu den Bewerbungsmöglichkeiten vonseiten des Europäischen Parlaments.