Patientenvertretung unterstützt Aufnahme der Augentumore und Epilepsie in die ASV

(Patientenvertretung G-BA/ BAG Selbsthilfe; lh) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Sitzung die Möglichkeit zur Behandlung der Augentumore und Epilepsie in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) geschaffen.

Die Patientenvertretung im G-BA einschließlich PRO RETINA Deutschland e. V., der Deutschen Epilepsievereinigung e.V. und der Epilepsie-Bundeselternvereinigung e.V. hatte sich intensiv in die Beratungen eingebracht, um für Betroffene mit Augentumoren und Epilepsie die bestmögliche Versorgung in der ASV zu gestalten.

Mit Nachdruck setzte sich die Patientenvertretung in der Beratung zu den Augentumoren dabei für die angemessene Versorgung mit Sehhilfen und die Beratung zu Hilfsmitteln und deren Gebrauch ein. So soll z.B. die Zusammenarbeit mit einem Spezialisten für Augenprothesen (Ocularist) die Versorgung für die Betroffenen verbessern. Als neue Untersuchungsmethoden von Augentumoren werden in der ASV zukünftig auf Forderung der Patientenvertretung neben dem PET/PET-CT auch die Optische Kohärenz-Tomographie (OCT) und die Fotografie des vorderen und/oder hinteren Augenabschnitts aufgenom-men. Da es sich um sehr seltene Tumore handelt, die einer speziellen Diagnostik bedürfen, können Betroffene bereits mit einer Verdachtsdiagnose in die ASV überwiesen werden.

Auch in der Beratung zur Epilepsie konnte die Patientenvertretung zu etlichen ihrer Anliegen überzeugen. So legte sie besonderen Wert darauf, dass die in der Versorgung dringend benötigte Beratung zu Ausbildung, Beruf und sozialen Aspekten in der ASV hervorgehoben wird ebenso wie die Beratung zur ketogenen (fettreichen und kohlenhydratarmen) Diät als mögliche Behandlungsmethode. Die Zusammenarbeit mit Einrichtungen mit Epilepsie-Chirurgie soll zudem eine kontinuierliche Versorgung der Betroffenen für den Fall sichern, dass eine medikamentöse Behandlung nicht ausreichend ist und operative Eingriffe für die Verbesserung der Lebensqualität notwendig werden. Da eine Epilepsie insbesondere bei Kindern- und Jugendlichen aufwändig von anderen Krankheitsbildern abzugrenzen ist, genügt auch hier die Verdachtsdiagnose für die Überweisung in die ASV.

Die Patientenvertretung hofft nun darauf, dass sich nach Inkrafttreten der Beschlüsse zügig neue Teams bilden, sodass Betroffene mit Augentumoren und Epilepsie zukünftig von dem neuen Versorgungsangebot der ASV profitieren können.

Für Krankenhäuser, die bereits in der Vergangenheit eine ambulante Behandlung für diese Erkrankungen angeboten haben, beginnt mit den G-BA-Beschlüssen nun eine Übergangsfrist von drei Jahren. In dieser Zeit können sie bei den erweiterten Landesausschüssen eine Teilnahme an der ASV anzeigen, um Betroffene weiterhin ambulant versorgen zu können.

Ansprechpartner: Tobias Hillmer, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung, Tel: +49 2000 392 40, E-Mail: thillmer@dccv.de

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen ent-sprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
• Deutscher Behindertenrat,
• Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
• Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
• Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.