Schlichtungsstelle BGG legt Jahresbericht 2023 vor

Der siebte Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – kurz Schlichtungsstelle BGG – ist veröffentlicht. Im Jahr 2023 sind die Fallzahlen erneut gestiegen, waren es in 2022 noch 189 Schlichtungsanträge, konnte das Team der Schlichterinnen und Schlichter einen starken Anstieg auf 267 Anträge verzeichnen – das entspricht einem Anstieg von mehr als 40 Prozent.

Die Schlichtungsstelle BGG bietet Menschen mit Behinderungen seit sieben Jahren die Möglichkeit, in Konflikten konkret zu helfen und sich ohne Gericht zu einigen. Mittlerweile hat sie mehr als 1.300 Anträge bekommen.

„Die Arbeit der Schlichtungsstelle BGG hat sich mehr als bewährt – das zeigt die deutliche gestiegene Nachfrage“, resümiert Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. „Die Schlichtungsstelle hat einen festen Platz bei der außergerichtlichen Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen gefunden. In vielen Fällen – bei mehr als der Hälfte – kommt es zu einer Einigung, durch die ein weiteres gerichtliches Verfahren vermieden und Rechtsfrieden hergestellt werden kann. Schlichtung bedeutet auch eine Auseinandersetzung auf Augenhöhe und ist ein gutes Mittel, um das Bewusstsein in Behörden zu stärken, Ihrer Verpflichtung zur Barrierefreiheit auch nachzukommen. Die bewährte Institution sollte man nun auch bei der anstehenden Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes im Blick behalten, bei der auch die privaten Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden sollen“, erläutert der Beauftragte.

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Die Schlichtungsstelle wurde 2023 267 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassen erneut in großem Umfang das „Benachteiligungsverbot“ (39%), die „Barrierefreie Informationstechnik“ (8%), das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“ (1%) und verstärkt das Thema „Assistenzhunde“ (21 %). Weitere Themenbereiche waren die „physische Barrierefreiheit“ (4%), die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken/Verständlichkeit/Leichte Sprache“ (1%). (Diese Zahlen entstammen dem Kapitel 1 des Berichtes „Erfahrungen im Berichtszeitraum 2023“)

2023 konnte bei mehr als der Hälfte der zulässigen Anträge (59 %) eine gütliche Einigung erzielt werden. In 3 der insgesamt 47 Verfahren mit gütlicher Einigung wurden die Einigungen durch ein oder mehrere Schlichtungsgespräche oder durch eine Mediation erzielt.

Den kompletten Jahresbericht 2023 der Schlichtungsstelle BGG können Sie hier abrufen. Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis der Schlichterinnen und Schlichter werden in dem Bericht auch die im BGG geregelten Rechte anschaulich gemacht. Darüber hinaus gibt es eine Fassung in Leichter Sprache

Schlichtungsstelle BGG – Jahres-Berichte – Leichte Sprache (schlichtungsstelle-bgg.de)

und zusammenfassende Informationen mit Fallbeispielen in Deutscher Gebärdensprache

Schlichtungsstelle BGG – Jahresberichte – Gebärdenspräche (schlichtungsstelle-bgg.de)

Angesiedelt ist die Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Sie hilft seit 2016 dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und vor allen Dingen öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht.

Kontakt bei Rückfragen: 

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Postanschrift: Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Bild: Schlichtungsstelle BGG