GKV- Pauschalförderung 2023: Antragsformulare ab sofort abrufbar
(vdek/red.; ahä) Seit Anfang Dezember 2022 sind die Antragsformulare für die GKV-Pauschalförderung online abrufbar. Mit der Pauschalförderung, der „kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung“, können laufende Kosten der Selbsthilfearbeit bezuschusst werden. Dazu gehören unter anderem die Raummiete sowie Sach-, Fahrt- und Honorarkosten.
Neue Zuständigkeiten
Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen haben die Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Fördermittelanträge geändert. Die Neuregelung sieht vor, dass alle sächsischen Selbsthilfegruppen ihre Anträge bei der AOK PLUS einreichen. Selbsthilfekontaktstellen senden die Unterlagen an die IKK Classic. Für die Anträge der Landesverbände der Selbsthilfe sind die vdek-Landesvertretung Sachsen und der BKK Landesverband Mitte zuständig; Informationen über die Aufteilung enthalten die Antragsunterlagen.
Antragsfrist für 2023: 31.01.2023
Gruppen, Landesverbände und Kontaktstellen der Selbsthilfe in Sachsen können einen Antrag auf Pauschalförderung stellen. Die Antragsfrist für das Förderjahr 2023 endet am 31.01.2023.
Antragsformulare zum Herunterladen:
Antrag für Landesverbände 2023 (VDEK)
Antrag für Landesverbände 2023 (BKK)
Antrag für Selbsthilfekontaktstellen 2023 (IKK Classic)
Antrag für Selbsthilfegruppen 2023 (AOK Plus)
Darüber hinaus wurde auch der GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung aktualisiert. Die Änderungen treten ab 01.01.2023 in Kraft. Unter den folgenden Links ist der Leitfaden sowie eine Übersicht der Änderungen zu finden:
GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung 2023
Übersicht der Änderungen im Leitfaden 2023