UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland wird wieder geprüft

(Bundesvereinigung Lebenshilfe/red.; ahä) Seit 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Die zweite und dritte Prüfung für Deutschland findet am 29. und 30. August 2023 statt.

Wie inklusiv ist Deutschland? Um diese Frage geht es in Genf, wo der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention (BRK) bis zum 8. September prüft, ob die Bundesrepublik und sieben weitere Staaten ihre Hausaufgaben gemacht haben. Mit dabei ist auch Joachim Busch aus Lübeck, der für die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Menschen mit geistiger Beeinträchtigung vertritt. Er sagt: „Ich freue mich, wieder in Genf zu sein. Es ist wichtig, dem Ausschuss der UNO die Situation in Deutschland zu erklären. Wir brauchen mehr Leichte Sprache und mehr Inklusion für Kinder und auch bei der Arbeit. Deutschland hat noch viel zu tun, um Inklusion für Menschen mit Behinderung zu erreichen.“

Der UN-Ausschuss hat am 14. August 2023 seine 29. Sitzung eröffnet. Am 29. und 30. August ist Deutschland an der Reihe. Im Rahmen des Staatenprüfverfahrens muss die Bundesregierung nach acht Jahren dem Ausschuss erneut Rede und Antwort stehen. Auch die deutsche Zivilgesellschaft wird gehört. Joachim Busch ist einer von fünf Selbstvertreter*innen, die am 29. August vor dem Fachausschuss sprechen werden.

Neben dem Staatenbericht aus dem Jahr 2019 mit Ergänzungen aus dem Mai dieses Jahres legen das Institut für Menschenrechte und die deutsche Zivilgesellschaft Parallelberichte vor. Die sogenannten „Abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses werden voraussichtlich im Oktober 2023 veröffentlicht. Bis zu einer nächsten Prüfung Deutschlands vor dem UN-Ausschuss können gut und gerne zehn Jahre vergehen. „Umso wichtiger ist es, dass Deutschland dieses Staatenprüfverfahren ernst nimmt und den Empfehlungen des Fachausschusses zeitnah Folge leistet. Denn es gibt noch viel zu tun, um in Deutschland die Rechte aus der UN-BRK Wirklichkeit werden zu lassen: Menschen mit Behinderung haben noch lange nicht die gleichen Möglichkeiten wie Menschen ohne Behinderung. Das gilt umso mehr, je schwerer die Beeinträchtigung ist“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.

Alle Unterlagen und weitere Hinweise zum Staatenprüfverfahren gibt es im Internet unter www.lebenshilfe.de.

Seit der ersten Deutschen Staatenprüfung sind nun bereits acht Jahre vergangen. Es ist wichtig, dass Deutschland nun wieder vor den Vereinten Nationen Stellung beziehen muss – zu allen Dingen, die in Deutschland bei der Inklusion noch nicht gut funktionieren:

  • Es fehlt an Barrierefreiheit,
  • an einem guten Schutz vor Diskriminierung,
  • an guten inklusiven Schulen
  • und an einem inklusiven Arbeitsmarkt.

Menschen mit Behinderung haben noch lange nicht die gleichen Wahl-Möglichkeiten wie Menschen ohne Behinderung. Das gilt umso mehr, je schwerer die Beeinträchtigungen sind. Auch im Gesundheitswesen und in der Pflege ist noch sehr viel zu tun.

Es wird voraussichtlich weitere zehn Jahre dauern, bis Deutschland erneut von der UN geprüft wird. Insofern ist es wichtig, die Abschließenden Bemerkungen, die der Fachausschuss der Vereinten Nationen Deutschland nach der Prüfung, voraussichtlich im Oktober, übermitteln wird, genau zur Kenntnis zu nehmen und dann zeitnah die erforderlichen politischen Maßnahmen einzuleiten.