Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG)

(kobinet, G+G Update/red.; ahä) Zum Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) vom 5. April fordert die Berichterstatterin für Behindertenpolitik der Bundestagfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Corinna Rüffer, dass die Versprechen an pflegende Angehörige eingehalten werden. „Wichtige Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, fehlen im Kabinettsentwurf. Pflegende Angehörige sind eine wichtige Säule im sozialen Gefüge unserer Gesellschaft. Dazu gehören auch Eltern mit behinderten Kindern. Sie sind durch die Mehrfachbelastung von Beruf, Pflege und Familie vielfach am Limit ihrer Kräfte“, betonte Corinna Rüffer.

Insbesondere Eltern von Kindern mit Behinderungen würden von dem flexibel einsetzbaren Jahresbudget für Entlastungsleistungen profitieren, denn pflegende Angehörige sind auf Leistungen der Verhinderungspflege angewiesen zum Erhalt ihrer eigenen Gesundheit. Auch wenn diese Entlastungsleistungen die Situation pflegender Angehöriger nicht grundsätzlich ändere, so sei es zumindest ein wichtiges Signal, dass die Politik verstanden hat, welch wichtige und auch belastende Arbeit sie leisten. „Dass diese Unterstützungsleistung auf Druck des Finanzministers nun aus dem Entwurf gestrichen wurde, ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich durch die Pflege ihrer Angehörigen aufopfern. Der Kabinettsentwurf muss im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden. Wir haben pflegenden Angehörigen im Koalitionsvertrag ein Versprechen gemacht, dem wir gerecht werden müssen“, betonte Corinna Rüffer.

Laut Beschluss steigen die Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung ab Juli auf 3,4 beziehungsweise vier Prozent für Kinderlose. Die Bundesregierung erwartet dadurch Mehreinnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro jährlich. Sollte die Liquidität der sozialen Pflegeversicherung kurzfristig gefährdet sein, soll die Regierung künftig den Beitragssatz per Rechtsverordnung anpassen dürfen. Eltern würden ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Punkte je Kind wieder entlastet. Allerdings greift die Entlastung nur, solange das Kind noch nicht 25 Jahre alt ist. „Wir wollen die Erziehungsleistung belohnen und nicht die Lebensleistung, Kinder gehabt zu haben“, begründete der Minister die Maßnahme. Mit der Regelung will die Bundesregierung eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umsetzen.

Das Pflegegeld steigt laut Entwurf ab 2024 um fünf Prozent. 2025 und 2028 sollen die Geld- und Sachleistungen entsprechend der Preisentwicklung weiter angepasst werden. Arbeitnehmer, die wegen einer akut auftretenden Pflegesituation eines Angehörigen nicht arbeiten können, hätten künftig pro Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld und nicht nur einmalig. Um Pflegebedürftige in Heimen zu entlasten, sollen 2024 die Zuschüsse zu den Eigenanteilen um fünf bis zehn Prozentpunkte steigen.

Spätestens bis Ende Mai 2024 muss Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein Konzept zur nachhaltigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung vorlegen.

Weitere Informationen:

Link zu den Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Kabinettsbeschluss