(www.eu-schwerbehinderung.eu/red; ahi) Anfang Februar hat das Bundeskabinett im Rahmen der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) verabschiedet. Dieses Gesetz schafft erstmals einen Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung beruflicher Fertigkeiten für Menschen ohne formalen Berufsabschluss und treibt gleichzeitig Digitalisierung und Entbürokratisierung in der beruflichen Bildung voran. Das BVaDiG trägt auch zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei. Es ermöglicht die öffentlich-rechtliche Zertifizierung von beruflichen Kompetenzen, die Menschen mit Behinderungen beispielsweise in Werkstätten erworben haben. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) setzt sich dafür ein, dass auch Teilqualifikationen, die in Werkstätten erworben werden, in den Feststellungs- und Ergänzungsverfahren anerkannt werden.
Zudem erfüllen wir mit dem Gesetzesentwurf die Erwartung junger Menschen und Unternehmen an eine digitale und unbürokratische Ausbildung. Dazu gehören digitale Dokumente und Verfahren wie etwa der digitale Ausbildungsvertrag. Mit unserem Gesetz erhöhen wir die Attraktivität der beruflichen Bildung und geben ihr zusätzlichen Schub.“
Neue Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen
Das neue Verfahren kann auch Menschen mit Behinderungen ohne formalen Berufsausbildungsabschluss, die durch die Tätigkeit in einer Werkstatt berufliche Kompetenzen erworben haben, beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Dies kann allerdings nur gelingen, wenn auch Zeiten im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen als eine Tätigkeit im Tätigkeitsbereich des jeweiligen Referenzberufes anerkannt werden. Die BAG WfbM fordert daher, dass auch Teilqualifikationen, die in einer Werkstatt erworben werden, in den Feststellungs- und Ergänzungsverfahren anerkannt werden.
Jetzt liegt es an Bundestag und Bundesrat, dem Gesetzesvorhaben zuzustimmen und damit einen Beitrag zur Schaffung einer inklusiven Arbeitswelt zu leisten. Dies wäre ein bedeutender Schritt zur Förderung der Chancengleichheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.