Neue Förderrichtlinie soll Einsatz von Praxisberatern und Inklusionsassistenten sichern
Der Einsatz von Praxisberatern und Inklusionsassistenten an Schulen kann auch im neuen Schuljahr gefördert werden. Das macht eine neue Förderrichtlinie möglich, die am 20.04.21 vom Kabinett beschlossen wurde. Bislang wurde der Einsatz von Praxisberatern über Mittel des Kultusministeriums und der Bundesagentur für Arbeit sowie den Europäischen Sozialfonds (ESF) und von Inklusionsassistenten über den ESF finanziert.
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