Menschen mit Behinderung: Steuerliches Absetzen von Fahrtkosten für Privatfahrten
Ab 2021 erleichtern Pauschbeträge die Steuererklärung (eu-schwerbehinderung.eu, vlh/ red.; ahä) Der Lohnsteuerhilfeverein informiert, dass sich seit 2021 mit neuen Regelungen bei der Steuererklärung für Menschen mit Behinderungen Privatfahrten zu einem Pauschalbetrag absetzen lassen. In der Regel lassen sich die Fahrkosten für die private Lebensführung, wie etwa die Fahrt zum Supermarkt, nicht von der Steuer absetzen.
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