
Koalitionsvertrag setzt erste richtige Signale – aber gesetzliche Verpflichtungen bleiben aus
BAG SELBSTHILFE fordert die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) unverzüglich in Angriff zu nehmen
[Pressemitteilung BAG SELBSTHILFE, mhs] Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Ankündigung der zukünftigen Bundesregierung im Koalitionsvertrag stärker auf Barrierefreiheit im privaten Gewerbe hinwirken zu wollen. Dieses Bekenntnis ist ein wichtiges Signal – denn Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen dürfen nicht an der Eingangsstufe eines Geschäfts oder an digitalen Hürden scheitern.
„Lediglich auf Veränderungen „hinzuwirken“ reicht aber nicht aus, denn Barrierefreiheit darf nicht vom guten Willen einzelner Unternehmen abhängen. Es braucht eine verbindliche gesetzliche Verpflichtung, die private Anbieter endlich in die Pflicht nimmt – analog zu den Vorgaben im öffentlichen Bereich. Nur so lässt sich echte Inklusion verwirklichen,“ macht Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE deutlich.
Darüber hinaus fordert der Dachverband von 119 chronisch kranken und behinderten Menschen die neue Bundesregierung auf, die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) unverzüglich in Angriff zu nehmen.
„Diese Reform wurde bereits in der letzten Legislaturperiode angekündigt, aber nicht umgesetzt. Jetzt ist die Gelegenheit, das Versäumte nachzuholen und das BGG konsequent weiterzuentwickeln – im Sinne echter Gleichstellung. Gerade in Zeiten geopolitischer Krisen, wirtschaftlicher Unsicherheit und wachsender sozialer Spannungen muss klar sein: Ein solidarischer Sozialstaat darf die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen nicht hintenanstellen. Ihre Bedarfe sind kein Randthema – sie sind Teil einer gerechten und inklusiven Gesellschaft“, so Dr. Danner.
Bild: www.bag-selbsthilfe.de