Sonderregelung für Pflegehilfsmittel nur noch bis Jahresende
(www.eu-schwerbehinderung.de/red; ahi) Der Bundesrat hat die teilweise Verlängerung von bisher befristeten Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis 31. März 2022 beschlossen. Unter anderem verfällt jedoch die Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale auf 60 Euro zum Ende des Jahres. Aus der Verordnung geht hervor, dass folgende Sonderregelungen bis 31. März 2022 ihre Gültigkeit behalten sollen: Flexiblere Nutzung des Entlastungsbetrags in Höhe
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