• 12. MAI 2021
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    Neue Webseite für die LAG SH Sachsen e.V.

    Neue Webseite für die LAG SH Sachsen e.V.

    (LAG SH/ red; pec) Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. präsentiert sich und ihre Arbeit künftig auf einer neuen Webseite. Unter www.lag-selbsthilfe-sachsen.de finden sich in übersichtlicher und zeitgemäß gestalteter Form Informationen zu Projekten, Angeboten und Service sowie zur Arbeitsweise. Ziel ist es, die Arbeit und Bedeutung der LAG SH Sachsen als Teil der maßgeblichen Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen im Freistaat

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    • 9. APRIL 2024
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    Neue Umfrage zu Barrieren im Ehrenamt – Ihre Unterstützung ist gefragt!

    Neue Umfrage zu Barrieren im Ehrenamt – Ihre Unterstützung ist gefragt!

    (Theresa Lambrecht, Universität Hamburg/red; lh) Freiwilliges Engagement soll für alle zugänglich sein. Trotzdem begegnen Menschen mit Behinderungen im Ehrenamt immer noch viele Barrieren. Um das zu ändern und Organisationen Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben, braucht es belastbare Daten. Diese wollen wir mithilfe einer wissenschaftlichen Online-Umfrage erheben! Der Fragebogen richtet sich an Menschen mit Behinderungen,

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    • 20. AUGUST 2025
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    Neue Sensibilisierungsangebote für Grundschulen

    Neue Sensibilisierungsangebote für Grundschulen

    Pünktlich zum neuen Schuljahr bietet die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH Sachsen) im Rahmen des Projektes „Challenge Inklusion“ neue Sensibilisierungsangebote für sächsische Grundschulen an.  Bereits von klein auf soll das Verständnis der Kinder für die Themen Inklusion, Behinderung und Barrierefreiheit geprägt werden, so dass sich ein positives und nachhaltiges Bewusstsein für eine vielfältige Gesellschaft

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    • 9. MäRZ 2023
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    Neue Regelung für Assistenzhunde tritt in Kraft

    Neue Regelung für Assistenzhunde tritt in Kraft

    (www.eu-schwerbehinderung.eu/red; ahi) Der Bundestag hatte am 22. April 2021 mit dem Teilhabestärkungsgesetz auch die gesetzlichen Regelungen zu Assistenzhunden beschlossen. Ende Mai 2021 hatte der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt und am 1. Juli 2021 trat dieses in Kraft. Die neue Assistenzhundeverordnung gilt ab dem 1. März 2023. Im Alltag helfen Assistenzhunde Menschen mit Behinderungen unter anderem als Blindenführhund,

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