• 9. OKTOBER 2024
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    Broschüre „Mein Recht auf Teilhabe“ der BAG Selbsthilfe

    Broschüre „Mein Recht auf Teilhabe“ der BAG Selbsthilfe

    (BAG Selbsthilfe/red; lh) Mittlerweile ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) seit geraumer Zeit in Kraft. Die letzte Stufe des Gesetzes, die Anfang 2023 wirksam werden sollte, wurde zwar erst einmal ausgesetzt, die grundlegenden Inhalte des Bundesteilhabegesetzes sind jedoch wirksam und von den Akteuren anzuwenden. Eine – nicht repräsentative – Umfrage der BAG SELBSTHILFE hat ergeben, dass die

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    • 7. DEZEMBER 2023
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    Bremer Behindertenparlament: Wir lassen die Inklusion blühen!

    Bremer Behindertenparlament: Wir lassen die Inklusion blühen!

    (Landesbehindertenbeauftragter Bremen/red; ahi) Am 1. Dezember fand unter dem Motto „Wir lassen die Inklusion blühen“ das 28. Bremer Behindertenparlament im Haus der Bürgerschaft statt. Arne Frankenstein hat bereits in seinem Grußwort deutlich gemacht, dass Inklusion nicht unter dem Haushaltsvorbehalt stehen darf und dass die Beschlüsse des Behindertenparlaments aufgegriffen werden müssen. In diesem Jahr debattierten die

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    • 21. NOVEMBER 2022
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    Breakdance für Menschen mit Behinderung in Dresden

    Breakdance für Menschen mit Behinderung in Dresden

    Das 84’TIL -Zentrum für urbane Kultur e.V. steht für die Weiterentwicklung, Professionalisierung und Institutionalisierung des urbanen Tanzes in Kombination mit Street-Art und urbaner Musik. Der Verein sitzt in Dresden und Radebeul und bietet bereits seit Längerem regelmäßig Breakdance-Kurse an. Seit Neustem haben sich zwei weitere Kurse etabliert, welche speziell für Menschen mit körperlicher Behinderung angeboten

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    • 6. JANUAR 2022
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    Blindengeld und andere Nachteilsausgleiche werden zum 1. Januar 2022 erhöht

    Blindengeld und andere Nachteilsausgleiche werden zum 1. Januar 2022 erhöht

    (Medienservice Sachsen/red; ahi) Der Sächsische Landtag hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes beschlossen. Durch das »Dritte Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes« werden das Blindengeld und die anderen Nachteilsausgleiche zum 1. Januar 2022 erhöht. Das Blindengeld wird von monatlich 350 Euro auf 380 Euro angehoben. Die monatlichen Nachteilsausgleiche für hochgradig sehbehinderte Menschen erhöhen

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