Bewerbungen für einen Sitz im Sächsischen Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen bis zum 20.08. bei der LAG SH Sachsen möglich
Die dritte Amtsperiode des Sächsischen Landesbeirats für die Belange von Menschen mit Behinderungen gemäß Sächsisches Inklusionsgesetz endet im Dezember 2023. Die Berufung für die erste Amtszeit unter dem neuen Namen „Sächsischer Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen“ (SLI) ist in Vorbereitung. Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. kann entsprechend der Verwaltungsvorschrift Landesbeirat acht Berufungsvorschläge
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