
Neuer BMAS-Ratgeber Leichte Sprache
Die Hinweise zur Arbeit mit Leichter Sprache setzen nun die DIN SPEC 33429 „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“ um.
[mhs] Damit alle Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben mitwirken können, müssen Informationen für alle verständlich sein – egal ob gesprochen oder geschrieben. Leichte Sprache wurde speziell für Menschen mit Behinderungen entwickelt, zum Beispiel für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Sie folgt klaren Regeln und ist stärker vereinfacht als Einfache Sprache und Alltagssprache. Auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten greifen oft auf Leichte Sprache zurück – weil sie hilft, Inhalte schneller und leichter zu erfassen.
Bereits vor über zehn Jahren veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Leichte Sprache den Ratgeber Leichte Sprache. Im März 2025 wurde nun eine standardisierte und aktualisierte „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“ veröffentlicht (DIN SPEC 33429).
Basierend auf diesem neuen Standardisierungsdokument wurde nun auch der bewährte BMAS-Ratgeber grundlegend zu überarbeitet und gibt:
- Tipps zur Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren bei der Erstellung von Leichte-Sprache-Texten, auch zur Zusammenarbeit mit Menschen mit Lernschwierigkeiten,
- Hinweise zum Sprechen in Leichter Sprache,
- Informationen zum Einsatz von Leichter Sprache in digitalen Medien sowie
- zum Einsatz von KI-gestützen Übersetzungen in Leichte Sprache.
Der neue Ratgeber für Leichte Sprache erscheint in zwei Teilen und sind über die Website des BMAS zum kostenfreien Download erhältlich.
Link zum Download: Ratgeber Teil 1 (Regeln für Leichte Sprache)
Link zum Download: Ratgeber Teil 2 (Ratgeber für Arbeit mit Leichter Sprache)
Bild: BMAS, Titelblatt Ratgeber Leichte Sprache