Neue Regelung für Assistenzhunde tritt in Kraft

(www.eu-schwerbehinderung.eu/red; ahi) Der Bundestag hatte am 22. April 2021 mit dem Teilhabestärkungsgesetz auch die gesetzlichen Regelungen zu Assistenzhunden beschlossen. Ende Mai 2021 hatte der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt und am 1. Juli 2021 trat dieses in Kraft. Die neue Assistenzhundeverordnung gilt ab dem 1. März 2023. Im Alltag helfen Assistenzhunde Menschen mit Behinderungen unter anderem als Blindenführhund, Mobilitäts-Assistenzhund oder Signalassistenzhund. Die Assistenzhunde müssen eine Ausbildung durchlaufen und eine Prüfung bestehen. Dabei sind Hunde, die sich vor dem 1. Juli 2023 in Ausbildung befinden und die Prüfung bis 30. Juni 2024 absolvieren noch nicht vollständig von der neuen Assistenzhundeverordnung betroffen.

Assistenzhunde­­­­­ sollen in Zukunft zu öffentlichen Anlagen und Einrichtungen Zutritt erhalten, auch wenn Hunde dort sonst verboten sind. Die damalige Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, hatte bereits 2021 einen Zwischenbericht zur Berliner Umsetzung der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiierten Kampagne „Assistenzhunde willkommen“ vorgelegt.

Mit dieser Initiative soll über die Zutrittsrechte von Assistenzhundeteams (Assistenzhund-Besitzer/Besitzerin-Gespann) in landeseigenen Gebäuden, Einrichtungen und Unternehmen aufgeklärt werden. Unter anderem sollen Mitarbeitende im Eingangsbereich durch Informations- und Schulungsmaterial für die gleichberechtigten Zugangsrechte von Menschen mit Behinderungen − begleitet durch einen Assistenzhund − sensibilisiert werden.

Senatorin Breitenbach: „Die Kampagne ‚Assistenzhunde willkommen‘ ist wichtig, um eine größere Öffentlichkeit über das Thema Assistenzhunde zu informieren. Außerdem werden mit geplanten gesetzlichen Änderungen und Anpassungen weitere Rechtsgrundlagen für mehr Inklusion geschaffen.“

Jens Beeck, der teilhabepolitische Sprecher der FDP, hatte sich bereits im April letzten Jahres für Assistenzhunde stark gemacht. Um die Gleichbehandlung von Menschen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, zu fördern, überreichten Vertreter des Vereins Associata e. V. Beeck die Unterschriftensammlung einer Protest- und Petitionsaktion. „Ich persönlich habe mich schon immer für die Gleichstellung von Assistenzhunden eingesetzt und werde das auch weiterhin mit Nachdruck tun. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass ein echtes Assistenzhundegesetz kommen soll. Die Hunde leisten einen wertvollen Beitrag, um Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen“, so Beeck.

Ziel der Unterschriftenaktion und Petition ist die Gleichstellung aller Assistenzhunde mit besonderem Fokus auf die Finanzierung durch Sozialleistungsträger. Darüber hinaus wird neben einer transparenten Kommunikation die Beteiligung von Betroffenen bei der Entwicklung der Rechtsverordnung gefordert.