Beteiligung zum Referentenentwurf „Sächsische Wohnteilhabeverordnung“ bis zum 11.08.2024

Mit der Sächsischen Wohnteilhabeverordnung (SächsWTVO) wird die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes (SächsBeWoGDVO) abgelöst.

Hierbei neu geregelt werden unter anderem Anforderungen an anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften. Bisher galt die Verordnung nur für Einrichtungen.

Die Verordnung soll dazu beitragen, den Bewohnerinnen und Bewohnern entsprechend des Zwecks des SächsWTG ein Leben in Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zu ermöglichen.

Weitere Details können Sie dem Verordnungsentwurf entnehmen. Ihre Stellungnahme können Sie bis zum 11. August 2024 abgeben.