Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD: “‘Nichts über uns ohne uns’ – Inklusion in Sachsen weiter voranbringen”

Am 04. Februar 2021 wurde in der 23. Plenarsitzung des Sächsischen Landtags einem Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD mit dem Thema „‚Nichts über uns ohne uns‘ – Inklusion in Sachsen weiter voranbringen“ stattgegeben. Der Antrag fordert die Evaluation und ressortübergreifende Weiterentwicklung des Sächsischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis Anfang 2023. Dabei soll ein Hauptaugenmerk darauf liegen,

„a. den neuen Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen einzubeziehen,

b. die Perspektive der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehöriger aufzunehmen,

c. die aktuellen Entwicklungen des Bundesteilhabegesetzes und dessen Ausführung in Sachsen einzubeziehen.“

Im Antrag wird angegeben, dass es „trotz der Bemühungen in verschiedenen Bereichen der vergangenen Jahre […] noch Lücken in der Barrierefreiheit“ gibt, v. a. im öffentlichen Raum. Doch nicht nur dort fehlt es; auch im privaten Bereich gibt es noch viel zu tun. Bereits im Jahr 2015 prangerte der UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen die fehlenden Verpflichtungen für diesen Sektor an (Committee on the Rights of Persons with Disabilities: „Concluding observations on the initial report of Germany“). Die fehlenden Verbindlichkeiten für Wirtschaft und Industrie führen zu Rückständen und mangelndem Verantwortungsbewusstsein. Die Staatsregierung muss dafür Sorge tragen, die Sensibilisierung im genannten Bereich voranzutreiben und rechtliche Schritte nicht nur für den öffentlichen Raum einzuführen.

Neben räumlichen lassen sich dabei auch vielerlei digitale Barrieren nennen. Oft lassen sich auf Webseiten zwar wohlgemeinte Erklärungen zur Barrierefreiheit finden, das Handeln bleibt jedoch aus. Nicht barrierefreie PDF-Dokumente und fehlende Inhalte in einfacher oder Leichter Sprache sowie Deutscher Gebärdensprache sind hier die häufigsten Versäumnisse. Als positives Beispiel lassen sich an dieser Stelle aber die Seiten des Sächsischen Landtages sowie die Seiten der Landtagsabgeordneten und Sprecherin für Gleichstellung und Inklusion der SPD auf Leichter Sprache nennen.

Der Antrag betont zudem die partizipative Gestaltung des Evaluationsprozesses und der Fortschreibung. Die explizite Aufnahme der Perspektive von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehöriger wird als erstmalig herausgestellt. Die LAG SH Sachsen wird sich dafür einsetzen, dass dieser partizipative Ansatz getreu dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ auch konsequent verfolgt wird, und ihre eigene Expertise einbringen. Gleichwohl ist auch die Initiative der Verbände gefragt, aktiv auf die Staatsregierung zuzugehen und eigene Belange vorzubringen. Die LAG SH Sachsen fungiert dabei gern als Stimmverstärker für ihre Mitgliedsverbände oder trägt Forderungen gebündelt vor.

Der vollständige Antrag ist hier zu finden.