Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter anhaltend hoch – Anhörung des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

(kobinet/red; ahi) 166.001 schwerbehinderte Menschen waren im März 2023 arbeitslos gemeldet. Damit verharrt die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen weiterhin auf hohem Niveau. Im März 2019, also vor der Corona-Pandemie, waren mit 154.809 wesentlich weniger schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet als derzeit. Ob das nach Ansicht vieler Verbände eher verhalten zusammengestrickte Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, das am 21. April zur Verabschiedung im Deutschen Bundestag ansteht, in dieser Form ernsthafte Verbesserungen bringt, steht noch in den Sternen.

Im Vergleich zum März 2022 ist die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen nur leicht zurückgegangen. Damals waren 166.363 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Nicht berücksichtigt sind in diesen Zahlen die ca. 320.000 schwerbehinderten Menschen, die weit unter dem Mindestlohn und weitgehend ohne Arbeitnehmer*innenrechte in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten und dort kaum eine Chance auf eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen. Davon arbeiten ca. 25.000 behinderte Menschen auf von den Werkstätten ausgelagerten Arbeitsplätzen mit einer ebenfalls äußerst geringen und weit unter dem Mindestlohn liegenden Entlohnung.

Im derzeitigen Entwurf der Tagesordnung des Plenums des Deutschen Bundestages steht die Debatte und Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes für Freitag, den 21. April ab 11:40 Uhr auf dem Programm. Verbände wie die LIGA Selbstvertretung hoffen, dass die Koalitionsfraktionen den Gesetzesentwurf noch durch entsprechende Änderungsanträge wirksamer gestalten als dies bisher vorgesehen ist.