Bundesregierung zu Übergangsfrist zur Anerkennung von Assistenzhunden

(EU-Schwerbehinderung/red; lh) Um die Umsetzung der mit dem Teilhabestärkungsgesetz geschaffenen Regelungen zu Assistenzhunden geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Drucksache: (20/13755/20/13528) Darin erkundigte sich die Fraktion danach, ob die Bundesregierung eine Lösung für die zum 30. Juni 2024 ausgelaufene Übergangsregelung gefunden habe, wonach alle Ausbildungen von Assistenzhunden, die vor dem 1. Juli 2023 aufgenommen wurden, bis zum 30. Juni 2024 erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen werden mussten, um bei den zuständigen Länderstellen anerkannt zu werden.