Bundestag hat Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen
(kobinet/red; ahi) Mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Partei die Linke hat der Deutsche Bundestag am Nachmittag des 20.04.23 den Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts gebilligt. Kern der Aussprachen war die übereinstimmende Aussage, dass über einen guten Gesetzentwurf zu entscheiden ist, in dessen Inhalt auch in den folgenden Jahren nach den mit diesem Gesetz gemachten Erfahrungen weitere Verbesserungen einzuarbeiten wären. Die CDU/CSU-Fraktion hatte wesentliche Bedenken vorgebracht und stimmte gegen den Gesetzentwurf der Regierungskoalition.
Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz den inklusiven Arbeitsmarkt stärker fördern sowie Bedingungen schaffen, unter denen auch Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Dieser Schritt wurde zugleich mit einem hohen Fachkräftebedarf begründet.
Dazu sollen unter anderem in einer „vierten Staffel“ die Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber erhöht werden, welche trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für kleinere Arbeitgeber sind wie bisher Sonderregelungen vorgesehen. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen sich künftig auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konzentrieren. Weitere Punkte sind das Einführen einer Genehmigungsfiktion für die Anspruchsleistungen des Integrationsamtes, die Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit sowie die Neuausrichtung der Versorgungsmedizinischen Begutachtung durch einen Sachverständigenbeirat.
Die Ablehnung des vorgelegten Gesetzentwurfes durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde vor allem damit begründet, dass diese Fraktion die Erhöhung der Ausgleichsabgabe ablehnt, die geplante Abschaffung der Bußgeldregelung für Nichtbeschäftigung von Menschen mit Behinderung für falsch hält und das Abschaffen der steuerliche Absetzbarkeit der Ausgleichsabgabe als Betriebsausgabe fordert.