(www.eu-schwerbehinderung.eu/DBSC/red; ahi) Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat am 13.05.2023 auf seinem Verbandsrat in Hannover eine Resolution zur Behindertengesetzgebung beschlossen.
Hintergrund ist das Versprechen der Bundesregierung im Koalitionsvertrag, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens barrierefrei werden soll und dass dafür drei Gesetze überarbeitet werden – das Behindertengleichstellungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Leider ist bisher nicht viel passiert. „Die Legislatur steuert auf ihr Bergfest zu und wir warten immer noch auf die ersten Gesetzentwürfe, weil die zuständigen Ministerien gelinde gesagt unterschiedlich stark motiviert sind und weil sie nicht koordiniert vorgehen“, sagt DBSV-Präsident Hans-Werner Lange.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fokussiert die öffentliche Hand und deren Pflicht zur Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Diskriminierung im Arbeitsleben und im privaten Rechtsverkehr verhindern und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein Spezialgesetz zur Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen. „Alle drei Gesetze sind wichtig und müssen inhaltlich überarbeitet werden. Wir brauchen aber darüber hinaus gesetzesübergreifend verlässliche, nachvollziehbare und aufeinander abgestimmte Regeln sowie einheitliche Sanktionsmechanismen bei Verstößen, damit sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Leben die Barrierefreiheit spürbar verbessert und Diskriminierungen abgebaut werden“, erläutert Hans-Werner Lange. „Menschen mit Behinderungen erwarten mehr als den Abbau von Barrieren in Bundesbehörden. Sie wollen endlich gleichberechtigt am alltäglichen Leben teilhaben – egal ob es um Aktivitäten im Internet, die eigenständige Mobilität oder die Gesundheitsversorgung geht.“