EU-Kommission streicht Antidiskriminierungsrichtlinie dauerhaft aus ihrem Arbeitsprogramm

(BSK e. V./red.; ahä) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) informiert mit großer Bestürzung, dass die EU-Kommission die seit 16 Jahren blockierte Antidiskriminierungsrichtlinie dauerhaft aus ihrem Arbeitsprogramm gestrichen hat – ohne jegliche Alternative vorzulegen. Dies ist ein schwerer Rückschlag für die Rechte von Millionen Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen sowie Menschen, die aufgrund ihrer Religion oder sexuellen Orientierung Diskriminierung erfahren.

EU-Kommission beerdigt Antidiskriminierungsrichtlinie – Ein fatales Signal

Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK, kritisiert die Entscheidung scharf: „Die EU-Kommission sendet ein verheerendes Signal an alle Menschen, die täglich mit Diskriminierung konfrontiert sind. Die Streichung dieser Richtlinie bedeutet, dass der Schutz vor Benachteiligung in vielen Lebensbereichen weiterhin lückenhaft bleibt. Es ist unerträglich, dass grundlegende Menschenrechte aus politischer Bequemlichkeit einfach vom Tisch gewischt werden.“

Auch die Grünen-Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, Vorsitzende der interparlamentarischen Gruppe von Menschen mit Behinderungen, zeigte sich enttäuscht: „Menschenrechte werden hiermit per Federstrich beerdigt. Antidiskriminierung spielt im Programm von Frau von der Leyen keine Rolle mehr. Erst keine Kommissarin mehr für Gleichstellung, nun auch gleich die ganze Direktive gestrichen.“

Der BSK erinnert daran, dass die Europäische Union die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat und somit verpflichtet ist, Menschen mit Behinderungen rechtliche Rahmenbedingungen zur Durchsetzung ihrer Rechte zu geben. Doch stattdessen zieht sich die EU-Kommission aus der Verantwortung zur Schaffung eines wirksamen Schutzes vor Diskriminierung zurück. Zusätzlich wurde während der belgischen Ratspräsidentschaft bis zum 30. Juni 2024 eine erneute Chance vertan, die Richtlinie voranzubringen. Deutschland war erneut zentraler Bremser und hat mit seiner Blockadehaltung, insbesondere durch die FDP-geführten Ministerien, eine bedeutende Gelegenheit verstreichen lassen. Behindertenverbände sind empört über dieses wiederholte Verhindern von dringend benötigten Regelungen zur Barrierefreiheit und Gleichstellung.

Verena Gotzes appelliert an die Bundesregierung sowie an alle Mitgliedstaaten der EU, Druck auf die Kommission auszuüben: „Deutschland und die EU-Mitgliedstaaten dürfen diesen gravierenden Rückschritt nicht hinnehmen. Wir brauchen eine klare gesetzliche Grundlage, die alle Menschen vor Diskriminierung schützt – und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt!“
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. fordert, dass die Antidiskriminierungsrichtlinie wieder auf die Agenda gesetzt und zügig verabschiedet wird. Die EU muss ihrer Verantwortung gerecht werden und sich aktiv für Gleichstellung und Vielfalt einsetzen – nicht nur mit Worten, sondern mit verbindlichen Rechtsvorschriften.

Dieser Forderung schließt sich die LAG SH Sachsen an.