Die Möglichkeit zur selbstständigen Teilhabe der Bürger am gesellschaftlichen Leben erfordert eine barrierefreie Umwelt. Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sind in besonderem Maße darauf angewiesen.
Die Beratungsstelle barrierefreies Planen und Bauen setzt sich in Übereinstimmung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz, dem Sächsischen Inklusionsgesetz sowie dem Sozialgesetzbuch IX und dem von der Deutschen Bundesregierung unterzeichneten Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dafür ein, bestehende Barrieren abzubauen und neuen zu begegnen.
Im Zentrum stehen dabei öffentliche Gebäude, das persönliche Wohnumfeld, der öffentliche Personenverkehr, der Freizeit-, Sport- und Reisebereich sowie Information und Kommunikation.
Objektiver Maßstab der Bewertung von Barrierefreiheit sind u. a. die als Liste der Technischen Baubestimmungen eingeführten DIN 18065 sowie die Planungsgrundlagen für Barrierefreies Bauen DIN 18040 Teil 1 und 2 als Bestandteil der Sächsischen Bauordnung.
Neben baulichen Möglichkeiten zum Abbau von Barrieren wird auch hinsichtlich deren Finanzierungsmöglichkeiten beraten.
Auf fachlicher Ebene wird zudem mit dem Projekt „ÖPNV/ SPNV für alle“ zusammengearbeitet, welches seit 2023 bei der LAG SH Sachsen angesiedelt ist.
Das Kompetenz- und Beratungszentrum wird gefördert von der »Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl«
Dem Kompetenzzentrum ist fachlich zudem die Beratungsstelle zur Richtlinie Wohnraumanpassung angegliedert.
Die Fachstelle hat sich zum Ziel gesetzt, das Leben von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen im Freistaat Sachsen zu verbessern. Durch „Inklusion von unten“, qualitätsgerechter Mitwirkung in der Politik und Gesprächen auf gleicher Augenhöhe soll Teilhabe und Gleichstellung erreicht und nachhaltig sichergestellt werden.
Weiterhin unterstützt die Fachstelle die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie des Aktionsplans Sachsens in der Politik und tritt dafür ein, dass die festgelegten Maßnahmen und Ziele unter Einbeziehung relevanter Akteure umgesetzt werden.
Die Fachstelle Teilhabekoordination ist in den sechs Handlungsfeldern Bildung, Arbeit, Mobilität, Gesundheit, Wohn- & Sozialraum und Gesellschaftliche Teilhabe aktiv. Dabei nimmt sie vor allem eine vermittelnde bzw. vernetzende Rolle ein. Sie ist Empfänger externer Anliegen oder erkennt Trends und Handlungsbedarfe selbst. In Abstimmung und Zusammenarbeit mit der LAG SH Sachsen, der Einbindung von Expertisen aus den Projekten sowie spezifischer externer Unterstützung werden lösungsorientierte Vorhaben initiiert und Ziele gemeinsam verfolgt.
Die Fachstelle ist außerdem Ansprechpartnerin für sozial- und gesundheitspolitische Themen. Je nach Tiefe der Thematik ist sie in der Lage, an Experten zu vermitteln oder selbst Auskunft zu geben.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.