Fortführung des Programms „Lieblingsplätze für alle“ 2023
(VdK Sachen/red; ahi) Auch im Jahr 2023 soll das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ fortgeführt werden.
Dazu wurden 4 Millionen Euro im kommenden Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen eingeplant. Die Verteilung an die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte wurde auf Grundlage der Schwerbehindertenstatistik zum 31.12.2021 festgelegt und sieht folgende Verteilung vor:
Stadt Leipzig: 390.300,00 €
Stadt Dresden: 380.800,00 €
Erzgebirgskreis: 324.900,00 €
Landkreis Görlitz: 313.500,00 €
Landkreis Bautzen: 312.300,00 €
Landkreis Mittelsachsen: 309.900,00 €
Stadt Chemnitz: 290.700,00 €
Landkreis Leipzig: 287.500,00 €
Vogtlandkreis: 286.900,00 €
Landkreis Meißen: 284.700,00 €
Landkreis Zwickau: 282.600,00 €
Landkreis Nordsachsen: 269.900,00 €
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: 266.000,00 €
Die Bereitstellung der Mittel kann jedoch nur unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Sächsischen Landtages zum Doppelhaushalt 2023/2024 erfolgen.
Auch die Richtlinie an sich wird aktuell überarbeitet, sobald die neuen Regelungen verkündet sind, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Ziel des Investitionsprogramms
Das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ soll dazu beitragen, öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich und nutzbar zu machen, um ihnen dadurch die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Die Landkreise sowie die kreisfreien Städte Dresden, Chemnitz und Leipzig können hierfür Zuschüsse beantragen, die sie an die Eigentümer beziehungsweise Betreiber der Einrichtungen weiterleiten.
Für den Letztempfänger (zum Beispiel den Eigentümer oder den Betreiber einer öffentlich zugänglichen Einrichtung) ist die Antragstelle der zuständige Landkreis sowie in Dresden, Leipzig und Chemnitz die Stadt.