Globaler Einsatz für Menschen mit Behinderungen

Nach dem weltweit größten Gipfel für Menschen mit Behinderung, dem Global Disability Summit 2025 am 2. und 3. April 2025 in Berlin, wurde erstmals ein messbares Ziel für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf globaler Ebene definiert: Mindestens 15 Prozent der internationalen Entwicklungsprogramme, die auf Länderebene umgesetzt werden, sollen für die Inklusion von Menschen mit Behinderung eingesetzt werden, die 15 Prozent der Weltbevölkerung ausmachen.  Das Ziel wurde in der Amman-Berlin-Erklärung festgehalten, und fand Zustimmung bei bisher mehr als 90 nationalen Regierungen, regionale Organisationen oder UN-Organisationen, und Entwicklungsbanken oder -fonds. Gemeinsam wird die Erreichung der Ziele bis 2028 angestrebt – dem Jahr, in dem der vierte und nächste Globale Gipfel zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen stattfinden wird.

Internationale Entwicklungsprogramme weisen weiterhin erhebliche Defizite bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf. Eine Studie von AidData aus dem Jahr 2015 ergab, dass zwar etwa 6 % der aktiven Projekte der World Bank Schlüsselwörter in Bezug auf Behinderungen enthielten, jedoch nur 2% ausdrücklich als inklusiv eingestuft werden konnten.[1] Trotz der Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen in allen Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zeigte der UN-Bericht zu Behinderung und Entwicklung 2024, dass bei 30 % der SDG-Ziele unzureichender Fortschritt für Menschen mit Behinderung erzielt wurde. In den Bereichen finanzielle Ressourcen, Gesundheitsversorgung, Wasser und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie der Aufbau von Resilienz von Menschen mit Behinderungen während Katastrophen und anderer Notlagen, wurden die Ziele teilweise verfehlt.[2] Die aktuelle Lage fordert daher dringende Handlungsbereitschaft, Zusammenarbeit und Verantwortung auf globaler Ebene.

Um diese Herausforderungen anzugehen, wurden in der Amman-Berlin-Erklärung folgende 9 Kernpunkte festgelegt:

  • Inklusive Entwicklungsprogramme: Internationale Entwicklungsprogramme sollen durchgängig inklusiv und barrierefrei gestaltet werden – mit dem Ziel der Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Schadensvermeidung.
  • “15 Prozent für 15 Prozent”: Mindestens 15 % der Entwicklungsprogramme auf Länderebene sollen bis 2028 gezielt die Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern.
  • Stärkung von OPDs: Die volle, und effektive Einbindung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen (OPDs) in Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe wird gefördert und finanziell unterstützt.
  • Intersektionelle Inklusion: Besonders unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die von mehrfacher Diskriminierung betroffen sind, sollen gezielt einbezogen werden.
  • Sektorübergreifende Inklusion: Inklusion von Menschen mit Behinderungen soll in allen Sektoren der internationalen Entwicklungszusammenarbeit verankert werden.
  • Inklusive humanitäre Hilfe: Humanitäre Maßnahmen – auch in Konflikten, Krisen und bei Naturkatastrophen – werden barrierefrei und inklusiv geplant, umgesetzt und evaluiert, basierend auf internationalen Rahmenwerken wie der UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD).
  • Aufbau von Partnerschaften: Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft, Privatsektor, Wissenschaft und weiteren Akteuren soll gestärkt werden – auch zur Förderung von Forschung, bilateraler und multilateraler Finanzierung und technologischen Innovationen (z. B. KI, Assistive Technologien).
  • Datengrundlage für evidenzbasierte Politik: Daten zur Situation von Menschen mit Behinderungen sollen systematisch erhoben werden zur besseren Gestaltung, Umsetzung und Überprüfung inklusiver Programme und politischer Strategien auf Grundlage von Fakten.
  • Gemeinsames Engagement: Mit über einer Milliarde betroffenen Menschen verpflichten sich die Unterzeichner, ihre Kräfte zu bündeln und die Rechte von Menschen mit Behinderungen heute und in der Welt auch nach 2030 zu sichern.

Während die Ergebnisse des Global Diasability Summit (GDS) 2025 eine vielversprechende Richtung aufzeigen, wird die tatsächliche Umsetzung der Verpflichtungen entscheidend sein.

Das GDS-Sekretariat erstellt aktuell eine GDS-Ressourcenbibliothek, die zentrale Dokumente, Berichte und Aufrufe zum Handeln bündelt. Wenn Sie eine Ressource beitragen möchten, können Sie diese per E-Mail an summit@ida-secretariat.org senden.

Zudem soll im Juni diesen Jahres ein umfassender Bericht zum Einfluss der GDS 2025 Selbstverpflichtungen, sowie einer Entwicklungs- und Trendanalyse seit 2018 folgen.

Pressemitteilung zum GDS des Deutschen Behindertenrates

 

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[1] Sims et al (2016).  https://www.aiddata.org/blog/tracking-investment-in-disability-inclusive-development?utm_source=chatgpt.com [aufgerufen: 18.04.2025]

[2] United Nations (2024). https://social.desa.un.org/publications/un-flagship-report-on-disability-and-development-2024  [aufgerufen: 18.04.2025]