Heute vor 15 Jahren wurde die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert
(Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderung Sachsen/red; lh) Am 24. März 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland das »Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen« (UN-BRK) vom 13. Dezember 2006 ratifiziert. Sie trat am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft und ist seitdem geltendes Recht, welches von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden muss.
Die UN-BRK ist keine Spezialkonvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, sondern sie konkretisiert die bereits anerkannten allgemeinen Menschenrechte aus anderen Menschenrechtsübereinkommen auf die Situation von Menschen mit Behinderungen. Hintergrund für das Entstehen der Konvention war die weltweite Erfahrung, dass Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt worden sind – und immer noch werden. In seinen »Abschließenden Bemerkungen zum 2./3. Staatenbericht Deutschlands« vom September 2023 hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zahlreiche Feststellungen, Besorgnisse und Empfehlungen formuliert und insbesondere zu den Bereichen Bildung, Arbeit und Beschäftigung sowie zu selbstbestimmtem Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft dringend zu ergreifende Maßnahmen angemahnt.
Ziel der Konvention ist der volle und gleichberechtigte Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen. Die Umsetzung wird in Sachsen auf Landesebene durch das Sächsische Inklusionsgesetz konkretisiert. Das Gesetz fordert auch die kommunalen Ebenen dazu auf, im Rahmen der bestehenden Gesetze in eigener Verantwortung Regelungen zu treffen.
»Seit 2009 haben wir schon mehr erreicht, als wir manchmal glauben. Wir können und müssen aber noch wesentlich mehr leisten, um von einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe der rund 800.000nSächsinnen und Sachsen mit Behinderungen an allen Lebensbereichen sprechen zu können.« so Michael Welsch, Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. Die Umsetzung der UN-BRK sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch vor Privaten nicht Halt mache. Zu den gesetzlichen Aufgaben des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen gehört es unter anderem, die Umsetzung der UN-BRK im Freistaat Sachsen zu begleiten.