
Jürgen Dusel zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
Pressemitteilung Nr. 9/2026
Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Berlin, 12. August 2026
„Anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie!“
Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, kritisiert den Entwurf scharf: „Mit diesem Entwurf wird die Bundesregierung ihrem eigenen Anspruch, Bürokratie abzubauen, nicht gerecht – im Gegenteil: Anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie. Die Spaltung der Zuständigkeiten zwischen Jugend- und Sozialamt bedeutet für die betroffenen Familien, weiter von Pontius zu Pilatus geschickt zu werden – je nach Behinderungsart des Kindes. Eine Zusammenlegung hingegen würde eine große Entlastung bedeuten, sie wüssten endlich: ‚Wer ist mein Ansprechpartner?‘“
Eltern mit Kindern mit Behinderungen hatten seit Jahren auf die „Inklusive Lösung“ gewartet, die mit dem Jugendstärkungsgesetz von 2021 in Aussicht gestellt worden war.
Die „Inklusive Lösung“ würde die Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe bedeuten. Rund 440.000 Kinder und Jugendliche erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe – ca. 140.000 mit seelischer Behinderung über die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII und rund 300.000 mit körperlicher/intellektueller Beeinträchtigung über die Sozialhilfe (SGB IX).
Der nun vorgelegte Regierungsentwurf verzichtet auf die gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenführung der Zuständigkeiten. An ihre Stelle tritt eine freiwillige Erprobungsklausel: Kommunen können nach diesem Entwurf bei ihren Landesregierungen beantragen, die „Inklusive Lösung“ zu erproben.
Jürgen Dusel dazu: „Für betroffene Eltern ist es nach diesem Entwurf eine Frage des Glücks, ob ihre Kommune die gemeinsame Leistungserbringung erproben möchte und darf – oder eben nicht. Wenn der Gesetzgeber diese ‚Strukturreform‘ so beschließt, bedeutet es das Aus eines langjährigen Reformprozesses zur ‚Inklusiven Lösung‘.“
Die 2024 eingeführten Verfahrenslotsen sollten Eltern mit Kindern mit Behinderungen entlasten, doch auch sie können die Trennung der Zuständigkeiten nicht überbrücken. Denn sie sind nach dem Recht der Kinder- und Jugendhilfe ausschließlich für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen zuständig. Nicht aber für den weitaus größeren Teil der Kinder und Jugendlichen mit körperlichen und intellektuellen Behinderungen!
Darüber hinaus kehrt der Entwurf die Grundlogik der Eingliederungshilfe um: Nicht mehr der individuelle Bedarf des jungen Menschen steht im Mittelpunkt, sondern die verfügbare Infrastruktur. Infrastrukturelle Gruppenangebote in der Kita und an der Schule werden zum Regelfall, individuelle Schulbegleitung oder Einzelfallhilfe zur Ausnahme. Zwar ist der Ausbau infrastruktureller Angebote aus Sicht des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung als Schritt hin zu einer inklusiven Schule zu begrüßen, wenn sie mit fachlicher Kompetenz gepaart sind. Doch diese können individuelle Hilfen nicht immer ersetzen – und gerade Kinder und Jugendliche mit komplexem Unterstützungsbedarf sind auf sie angewiesen. Zwar besteht nach dem beschlossenen Entwurf bei fehlendem oder nicht den Bedarf deckendem Angebot weiterhin ein Anspruch auf Einzelfallhilfe, doch verschiebt sich die Beweislast auf die Familien – sie müssen nachweisen, dass das Infrastrukturangebot nicht ausreicht – für viele eine unüberwindbare Hürde.
Jürgen Dusel dazu: „Dieser Gesetzesentwurf ist ein weiteres Signal dafür, dass Inklusion in Deutschland mehr und mehr unter Druck steht. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben das Recht auf bedarfsgerechte und selbstbestimmte Teilhabe sowie chancengleiche Bildung. Die geplante Regelung gefährdet dieses Recht und macht die betroffenen Kinder und Jugendlichen einmal mehr abhängig von den Ressourcen ihrer Eltern. Jetzt sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Verantwortung, ein Gesetz zu verabschieden, das die bedarfsgerechte Teilhabe sichert und den Verwaltungsaufwand für die Familien und die Behörden reduziert.“
Kontakt:
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Franziska Schönberner
Pressesprecherin
presse@behindertenbeauftragter.de
Internet: www.behindertenbeauftragter.de
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