
Neuer Beirat für Förderrichtlinie »Weltoffenes Sachsen« nimmt Arbeit auf
Demokratieministerin Köpping: »Sachsen braucht engagierte Menschen, die vor Ort etwas bewegen«
(Medienservice Sachsen) In seiner heutigen Sitzung hat sich der neue Beirat des Landesprogramms »Weltoffenes Sachsen« (WOS) des Sozialministeriums konstituiert. Das Gremium wird nun für die Dauer der Legislaturperiode die Umsetzung und Weiterentwicklung der Förderrichtlinie begleiten. Ziel ist es, die Demokratiearbeit in Sachsen strategisch zu stärken – etwa durch die gezielte Förderung von Projekten gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Jährlich werden mit Hilfe des »Weltoffenen Sachsen« über neun Millionen Euro in Projekte zur Stärkung der Demokratie und Vielfalt in Sachsen investiert.
Staatsministerin Petra Köpping: »Der neue WOS-Beirat bringt eine beeindruckende Fachlichkeit und unterschiedliche Perspektiven zusammen. Ich danke den Mitgliedern für ihre Bereitschaft, gemeinsam an der guten Zukunft der Demokratie in Sachsen mitzuarbeiten, sich einzubringen und zu engagieren. Der Beirat hilft uns dabei, kluge Entscheidungen zur Ausrichtung der Förderung zu treffen. Wir möchten Projekte stärken, die vor Ort wirklich etwas bewegen. Sachsen braucht engagierte Menschen, die sich für ein demokratisches und respektvolles Miteinander starkmachen.«
Dem Beirat gehören ehrenamtlich berufene Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Politik sowie Fachinstitutionen an.
Mehr Informationen: https://www.weltoffenes.sachsen.de/
Hintergrund:
Die Förderung über die Richtlinie »Weltoffenes Sachsen« (WOS) erfolgt grundsätzlich in den Bereichen landesweite Fachnetzwerke, regionale Netzwerke, Projekte zur Demokratieförderung, Kleinprojekte und Bildungsfahrten. Besonders im Fokus stehen Projekte, die sich an lokalen Bedürfnissen orientieren und die lokal und regional vernetzt sind. Gefördert werden können beispielsweise Maßnahmen, die Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus abbauen helfen.
Über die Richtlinie können bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Für das Jahr 2025 stehen auf Grundlage des durch die Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes insgesamt 9,24 Millionen Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2026 belaufen sich die Mittel auf 9,32 Millionen Euro.