Petition „Merkzeichen G für alle Epilepsie-Betroffenen ohne Fahreignung“
(Epilepsie Empowerment Deutschland e. V./red; ahi) Menschen mit Epilepsie ist es oft nicht erlaubt, Auto, Motorroller oder ähnliches zu fahren. In den meisten Fällen besagt die Regel, dass eine Anfallsfreiheit von mind. einem Jahr bestehen muss. Deshalb sind Menschen mit Epilepsie oft auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen. Das bedeutet meist längere Fahrzeiten und höhere Kosten, verglichen mit dem Autofahren.
Epilepsie Empowerment Deutschland e. V. fordert, dass alle Menschen mit Epilepsie, bei denen keine Fahreignung gegeben ist, das Merkzeichen G unabhängig von dem Grad der Behinderung (GdB) bekommen, sobald ein Antrag auf dieses gestellt wird.
Das Autofahren zu verbieten, aber auch keine Alternativen oder Unterstützung für Menschen mit geringen GdB zu bieten, ist nach Ansicht des Vereins nicht duldsam.
Generell kann davon ausgegangen werden, dass Menschen mit Behinderung meist weniger Geld haben, da sie z. B. weniger arbeiten können oder mehr Geld für medizinische Leistungen ausgeben.
Die bürokratische Umsetzung kann komplikationslos erfolgen, wenn eine Bescheinigung über die fehlende Fahreignung von einer ärztlichen Fachperson ausgestellt wird. Diese kann zusammen mit dem Antrag eingereicht werden.
Zur Erläuterung
Bei einem Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis können Merkzeichen beantragt werden. Das Merkzeichen G bedeutet, dass es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der behinderten Person im Straßenverkehr kommt. Mit diesem Merkzeichen gibt es mehrere Nachteilsausgleiche. Dazu zählt die Freifahrt im ÖPNV mit geringer Eigenbeteiligung.
Dieses Merkzeichen bekommen aktuell sehr wenige Personen.
Menschen mit Epilepsie sind sowieso ab einem bestimmten GdB zu Merkzeichen G berechtigt. Allerdings sagt der GdB nichts darüber aus, ob die Person Auto fahren darf oder nicht. Auch Personen mit geringem GdB dürfen nicht Auto fahren, wenn die Anfallsfreiheit nicht entsprechend gegeben ist.