Rechtssammlung zur Barrierefreiheit veröffentlicht

Bundesfachstelle Barrierefreiheit stellt Übersicht von Gesetzen und Verordnungen auf ihrer Website bereit

(Pressemitteilung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit/red; ahi) Viele Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene enthalten Anforderungen zur Barrierefreiheit. Bisher gab es jedoch keine übersichtliche Sammlung dieser rechtlichen Vorgaben. Ab sofort finden alle Interessierte eine umfassende Rechtssammlung zur Barrierefreiheit auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

„Wir sind sehr stolz, mit dem neuen Angebot der Rechtssammlung eine Wissenslücke im Bereich der Barrierefreiheit zu füllen. Diese Sammlung umfasst erstmalig sämtliche Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene, die Barrierefreiheit in irgendeiner Form tangieren. Damit schaffen wir Transparenz und geben ein Instrument an die Hand, mit dem Interessierte mögliche rechtliche Stellschrauben, an denen im Sinne der Barrierefreiheit gedreht werden könnte, identifizieren können“, sagte Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Die Rechtssammlung enthält zurzeit über 110 Gesetze und Verordnungen. Sie bietet nicht nur einen kompakten Überblick über die vorhandenen Gesetzestexte, die rechtliche Regelungen für die Barrierefreiheit beinhalten, sondern zeigt auch die Vielfalt der Barrierefreiheit auf. Der Fokus der Sammlung liegt zunächst auf dem Bundesrecht. Für die landesrechtlichen Vorschriften der Barrierefreiheit soll diese Rechtssammlung als Beispiel dienen, das in den jeweiligen Bundesländern übernommen und fortgesetzt werden kann.

Erstellt wurde die Rechtssammlung in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wird die Sammlung regelmäßig aktualisieren und weiterentwickeln.

Die Rechtssammlung zur Barrierefreiheit ist abrufbar auf www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/rechtssammlung. Nutzerinnen und Nutzer haben verschiedene Möglichkeiten, die Sammlung zu durchsuchen: über die Volltextsuche oder über das Filtern nach Themengebiet oder Bundesressort.

Über die Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wurde 2016 mit der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes errichtet. Das Gesetz legt wichtige Grundlagen zur Herstellung der Barrierefreiheit des Bundes fest. Die Fachstelle berät und unterstützt die Bundesbehörden bei der eigenständigen Umsetzung der Barrierefreiheit. Darüber hinaus beantwortet die Bundesfachstelle auch Fragen der Wirtschaft, von Landesbehörden, Institutionen und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Ab 2025 wird sie nach Auftrag durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch Kleinstunternehmen beraten. Träger der Bundesfachstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Weitere Informationen gibt es auf www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/wer-wir-sind

Kontakt:

Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Katrin Herdejürgen
E-Mailbundesfachstelle-barrierefreiheit@kbs.de

Telefon: 030 / 2593678 – 0
www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de