Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge
(EU-Schwerbehinderung/red; azi) Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) unter 50 steht ab 2021 ein Behinderten-Pauschbetrag zu – und zwar ohne die bislang geltenden Vorbedingungen. Wie hoch die Behinderten-Pauschbeträge insgesamt ausfallen, und was körperlich oder geistig eingeschränkte Menschen jetzt auf jeden Fall tun sollten, zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Menschen mit geistiger oder körperlicher Einschränkung
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