Bewerbungen für einen Sitz im Sächsischen Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen bis zum 20.08. bei der LAG SH Sachsen möglich

Die dritte Amtsperiode des Sächsischen Landesbeirats für die Belange von Menschen mit Behinderungen gemäß Sächsisches Inklusionsgesetz endet im Dezember 2023. Die Berufung für die erste Amtszeit unter dem neuen Namen „Sächsischer Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen“ (SLI)  ist in Vorbereitung. Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. kann entsprechend der Verwaltungsvorschrift Landesbeirat acht Berufungsvorschläge unterbreiten. Neu ist, dass eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter benannt werden kann.

Der Landesbeirat ist die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen. Er kann bis zu 28 Frauen und Männer umfassen. Dazu zählen etwa Menschen mit Behinderungen, Angehörige von Betroffenen, kommunale Behindertenbeauftragte, Mitglieder von Selbstvertretungen oder Vertretende von Verbänden der Behindertenhilfe.

Die Mitglieder im Landesbeirat beraten den Landesinklusionsbeauftragten sowie ressortübergreifend die Sächsische Staatsregierung bei der Fortentwicklung der Behindertenpolitik.

Berufung in den Landesbeirat über die LAG SH Sachsen

Um den Austausch zu fördern, gemeinsame Standpunkte zu erarbeiten und den Informationsfluss sicherzustellen, wird die Berufung in den SLI durch die LAG SH Sachsen in der kommenden Berufungsperiode an die Teilnahme an regelmäßigen Arbeitstreffen geknüpft sein. Diese finden etwa vierteljährig statt und werden rechtzeitig mit allen Mitgliedern abgestimmt. Die Teilnahme ist bis auf Ausnahmefälle wie Erkrankungen verpflichtend und online oder vor Ort im Büro der LAG SH Sachsen möglich.

Die LAG SH Sachsen ist sich bewusst, dass die ehrenamtliche Arbeit im Landesbeirat bereits viele persönliche Ressourcen benötigt und daher eine weitere daran geknüpfte Verpflichtung eine zusätzliche Last ist. Dennoch haben wir uns im Sinne der besseren Zusammenarbeit und v. a. im Interesse aller Menschen mit Behinderungen in Sachsen dazu entschieden, bei unserer Arbeit im Landesbeirat koordinierter vorzugehen.

Berufung

Die Berufung des Landesbeirats findet am Freitag, den 1. Dezember 2023 in Dresden in der Sächsischen Staatskanzlei statt. Bitte merken Sie sich dieses Datum bereits vor. Es folgt eine separate Einladung direkt an die zukünftigen Mitglieder. Mit Berufung der Mitglieder wird das Gremium gemäß Sächsisches Inklusionsgesetz dann „Sächsischer Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen“ heißen.

Die neuen Mitglieder erhalten ein Berufungsschreiben vom Chef der Staatskanzlei überreicht. Sie werden in der Regel für fünf Jahre berufen.

Wenn Sie über die LAG SH Sachsen in den Landesbeirat berufen werden möchten, füllen Sie bitte den Fragebogen aus und senden Sie ihn bis zum 20.08.2023 postalisch oder per E-Mail an uns zurück.

Weitere Informationen

Mehr zur Arbeit des Landesbeirats unter:
https://www.landesbeirat.sachsen.de/

Link zum sächsischen Inklusionsgesetz
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18283

Link zur Verwaltungsvorschrift Landesbeirat
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19153#ef

Vorschlagsberechtigte Verbände und Organisationen laut Verwaltungsvorschrift Landesbeirat:

• Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
• Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen
• Lebenshilfe Sachsen e. V.
• Sozialverband VdK Sachsen e. V.
• Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V.
• Lebendiger Leben! e. V.
• Kinder- und Jugendring Sachsen e. V.
• Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte (LAG WR)
• LIGA Selbstvertretung Sachsen – Behinderung und Menschenrechte in Sachsen,
• Landesarbeitsgemeinschaft Inklusion in Sachsen (LAGIS) Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen e. V.
• BilingualERleben, Netzwerk
• Leben mit Handicaps e. V.
• EX-IN Sachsen e. V.
• Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
• Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise und Kreisfreien Städte in Sachsen

Kontakt zur Geschäftsstelle des Landesbeirats

Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Sächsischen Landesbeirats für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Leiterin Martina Petry
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 56410714
E-Mail: landesbeirat.inklusion@sk.sachsen.de