Beteiligung zum Referentenentwurf „Sächsische Wohnteilhabeverordnung“ bis zum 11.08.2024
Mit der Sächsischen Wohnteilhabeverordnung (SächsWTVO) wird die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes (SächsBeWoGDVO) abgelöst. Hierbei neu geregelt werden unter anderem Anforderungen an anbieterverantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften. Bisher galt die Verordnung nur für Einrichtungen. Die Verordnung soll dazu beitragen, den Bewohnerinnen und Bewohnern entsprechend des Zwecks
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