Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in deutschen Kommunen
(Deutsches Institut für Menschenrechte/red; lh) Die kommunale Ebene ist besonders entscheidend, um die Prinzipien der Inklusion und Teilhabe in die Praxis umzusetzen und das tägliche Leben von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern. In vielen Kommunen Deutschlands befassen sich bereits unterschiedliche Akteure wie Kommunalverwaltungen oder Träger von Unterstützungsangeboten und ihre Dienste mit der Verbesserung der Inklusion und Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen. Sie nutzen dafür beispielsweise „Aktionspläne“ und Formate kommunaler Behindertenpolitik wie die örtliche Teilhabeplanung.
Das Forschungsprojekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“ beschäftigt sich mit der Frage, wie Kommunen die erfolgreiche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entlang systematischer und partizipativer Planungs- und Arbeitsstrukturen gelingen kann.
Erster Zwischenbericht des Forschungsprojekts „UN-BRK kommunal“ erschienen
Das Projekt startete 2022 in Kooperation zwischen dem Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen und der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Es wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Gegenstand des Projektes sind folgende Fragen: Inwieweit befassen sich Kommunen in Deutschland bereits mit Inklusion und der Umsetzung der UN-BRK? Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen für Kommunen in Bezug auf die Umsetzung der UN-BRK?
Der erste Zwischenbericht zum Forschungsprojekt ist jetzt veröffentlicht. Er beinhaltet ein Rechtsgutachten zu der Verpflichtung von Kommunen, die UN-BRK umzusetzen. Und er fasst die Ergebnisse einer bundesweiten Untersuchung zur Verbreitung systematischer Planungsaktivitäten zur Umsetzung der UN-BRK in Kommunen zusammen.
Rechtsgutachten „UN-BRK kommunal“
Die Monitoring-Stelle UN-BRK hat ein Rechtsgutachten zu der Frage erstellt, ob und wie die Kommunen in Deutschland zu einer Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich verpflichtet sind. Dazu wurde die Wirkung der UN-BRK auf den Ebenen des Völker-, Europa- und nationalen Rechts analysiert. Aus dem Zusammenspiel dieser drei Rechtsebenen ergibt sich im Ergebnis eine Verpflichtung der Kommunen, die UN-BRK in ihrem eigenen Wirkungsbereich konventions- und menschenrechtskonform umzusetzen. Die UN-BRK wirkt dabei als Teil des Europarechts, als Bundesgesetz sowie als grundrechtliche Verbürgung und ist als völkerrechtlicher Auslegungsstandard im kommunalen Handeln stets zu berücksichtigen.
Forschungsergebnisse zur Verbreitung systematischer Planungsaktivitäten in Kommunen
Das ZPE hat in einer Online-Datenerhebung untersucht, inwieweit Kommunen bisher planerisch im Sinne der UN-BRK tätig geworden sind. Insgesamt wurden 619 Kommunen in den Blick genommen. In 252 dieser Kommunen wurden Planungen gefunden. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass systematische Planungsaktivitäten, die auf die Ratifizierung der UN-BRK im Jahr 2009 folgten, in den letzten zehn Jahren nachgelassen haben. Jedoch gibt es nach wie vor neu entstehende Planungen. Häufige Themen der Planwerke sind Arbeit, Wohnen, Bildung und Barrierefreiheit. Eine Verbindung zur UN-BRK wird allerdings nicht immer hergestellt. Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen zeigen sich in Bezug darauf, wie sie Menschen mit Behinderungen in die Planungen miteinbeziehen. Das umfasst beispielsweise die Sicherstellung von Barrierefreiheit im Planungsprozess.
So geht es weiter: Entwicklung der Transferstrategie
Ab Sommer 2024 wird sich die Projektgruppe der Erarbeitung einer Transferstrategie widmen. Ziel ist es, die Forschungsergebnisse praxisnah aufzubereiten und kommunalen Entscheidungsträger*innen Arbeitshilfen und Angebote zur Unterstützung zur Verfügung zu stellen.