UN-BRK-Staatenprüfung 2023 – Deutsche Übersetzung der Abschließenden Bemerkungen

(Deutsches Institut für Menschenrechte/red; lh) Vor mittlerweile einem Jahr hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine jüngsten Empfehlungen zum Umsetzungsstand der UN-BRK in Deutschland veröffentlicht. Wegen der großen Bedeutung dieses Dokuments für die weitere Umsetzung der Konvention erreichten die Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte immer wieder Anfragen, wann und wo die sogenannten Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses vom 3. Oktober 2023 in deutscher Übersetzung verfügbar seien.

Seit Kurzem ist eine deutsche Übersetzung auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter
www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/UN_BRK/Staatenpruefung/Zweite_Staatenpruefung/staatenpruefung_node.html
verfügbar. An einer Fassung für Leichte Sprache wird, nach Kenntnisstand der Monitoring-Stelle UN BRK, aktuell gearbeitet und ebenfalls dort bald abrufbar sein.

Sie finden das Dokument, zusammen mit weiterführenden Informationen zur Staatenprüfung auch auf Website der Monitoring-Stelle UN-BRK unter:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/monitoring-stelle-un-behindertenrechtskonvention/staatenpruefverfahren

Zu den Handlungsbedarfen, die sich aus diesen Empfehlungen in Deutschland ergeben, hat die Monitroing-Stelle UN-BRK gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter dem Titel „Neuer Schwung für die UN-BRK in Deutschland: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?“ im Februar 2024 eine große Fachkonferenz mit rund 800 Teilnehmenden durchgeführt. Eine Dokumentation dieser Konferenz mit Empfehlungen an Politik und Verwaltung in Bund und Ländern finden Sie hier.

Bildquelle: Deutsches Institut für Menschenrechte