Beratungsstelle

Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen

Wichtige Hinweise

  • In der Kabinettssitzung am 24.02.2026 hat die Sächsische Staatsregierung die Neufassung der Förderrichtlinie Wohnraumanpassung beschlossen. Mit den Anpassungen kann die Förderung trotz reduzierter Haushaltsmittel ohne Unterbrechung fortgeführt werden.
  • Die Neufassung tritt am 18.03.2026 in Kraft. Eine Antragsstellung bei der SAB ist ab 18.03.2026 zu den neuen Förderbedingungen möglich.
  • Mit der Neufassung werden die bisherigen Regelungen in mehreren Punkten geändert:
    Es gelten Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen: Künftig ist das Einkommen maßgeblich, nicht mehr die Wohnfläche. Alleinlebende dürfen die Einkommensgrenze von 40.000 Euro nicht überschreiten, Zwei-Personen-Haushalte 60.000 Euro.
    Ein Mindestförderbetrag wird eingeführt: Die Förderung muss mindestens 1.500 Euro betragen.
  • Weitere Änderungen werden mit Inkrafttreten der geänderten Förderrichtline bekanntgegeben und ersetzen dann die bisherigen Regelungen, die noch bis 17.03.2026 gelten.
  • Wenn Sie mit dem Vorhaben vor Posteingang Ihres Antrages bei der SAB beginnen bzw. einen verbindlichen Auftrag (bei einem Handwerker) auslösen, können Sie keine Förderung erhalten. 

Die Beratungsstelle Wohnraumanpassung der LAG SH Sachsen e.V. ist Teil des Förderverfahrens im Rahmen der Richtlinie Wohnraumanpassung des Freistaates Sachsen. Im Verfahren sind wir für Sie erster Ansprechpartner. Neben Informationen und fachlichen Hinweisen zum Umbau erhalten Sie von uns ebenfalls die für die Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank erforderliche Fachliche Bestätigung über das Vorliegen der Fördervoraussetzungen.

Ihr Ansprechpartner

Thomas Naumann
Fachplaner für Barrierefreies Bauen

Bei Anliegen zur Förderrichtlinie Wohnraumanpassung:
wra@lag-selbsthilfe-sachsen.de
Telefon: 0351 479 350 12

Bei direkten Anliegen zu Barrierefreiheit:
barrierefreiheit@lag-selbsthilfe-sachsen.de
Telefon: 0351 479 350 18

Terminvereinbarungen:

Zu den telefonischen Sprechzeiten per Telefon 0351 479 350 12 oder per E-Mail. Individuelle Beratungen erfolgen immer nur nach vorheriger Absprache und Terminvereinbarung.

Bearbeitungszeitraum

Wir bitten Sie von Nachfragen nach dem aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen. Sollten Unterlagen fehlen, benachrichtigen wir Sie. Der Bearbeitungszeitraum in unserem Haus beträgt derzeit ca. 1-2 Wochen.

Telefonische Sprechzeiten

Dienstag: 13-16 Uhr
Mittwoch: 09-12 Uhr
Donnerstag: 09-12 Uhr und 13-16 Uhr
Freitag: 09-12 Uhr

Auf der Website der Sächsischen Aufbaubank finden Sie:

  • Die Antragsformulare
  • Informationen zu Verfahren und Fördervoraussetzungen
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen
  • www.sab.sachsen.de
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