Wichtige Hinweise
- In der Kabinettssitzung am 24.02.2026 hat die Sächsische Staatsregierung die Neufassung der Förderrichtlinie Wohnraumanpassung beschlossen. Mit den Anpassungen kann die Förderung trotz reduzierter Haushaltsmittel ohne Unterbrechung fortgeführt werden.
- Die Neufassung tritt am 18.03.2026 in Kraft. Eine Antragsstellung bei der SAB ist ab 18.03.2026 zu den neuen Förderbedingungen möglich.
- Mit der Neufassung werden die bisherigen Regelungen in mehreren Punkten geändert:
Es gelten Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen: Künftig ist das Einkommen maßgeblich, nicht mehr die Wohnfläche. Alleinlebende dürfen die Einkommensgrenze von 40.000 Euro nicht überschreiten, Zwei-Personen-Haushalte 60.000 Euro.
Ein Mindestförderbetrag wird eingeführt: Die Förderung muss mindestens 1.500 Euro betragen. - Weitere Änderungen werden mit Inkrafttreten der geänderten Förderrichtline bekanntgegeben und ersetzen dann die bisherigen Regelungen, die noch bis 17.03.2026 gelten.
- Wenn Sie mit dem Vorhaben vor Posteingang Ihres Antrages bei der SAB beginnen bzw. einen verbindlichen Auftrag (bei einem Handwerker) auslösen, können Sie keine Förderung erhalten.
Die Beratungsstelle Wohnraumanpassung der LAG SH Sachsen e.V. ist Teil des Förderverfahrens im Rahmen der Richtlinie Wohnraumanpassung des Freistaates Sachsen. Im Verfahren sind wir für Sie erster Ansprechpartner. Neben Informationen und fachlichen Hinweisen zum Umbau erhalten Sie von uns ebenfalls die für die Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank erforderliche Fachliche Bestätigung über das Vorliegen der Fördervoraussetzungen.



