Patientenvertretung möchte Verbesserung der Hilfsmittelversorgung für Menschen mit komplexen Behinderungen
(PM Gemeinsamer Bundesausschuss/red; lh) Das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat infolge des Antrags der Patientenvertretung auf Überprüfung der Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) im Hinblick auf die Hilfsmittelversorgung für Menschen mit komplexen Behinderungen ein Beratungsverfahren eingeleitet.
Seit bereits geraumer Zeit berichten insbesondere Menschen mit komplexen Behinderungen von langwierigen, bürokratischen und intransparenten Prüf- und Genehmigungsverfahren bei der Beantragung von Hilfsmitteln. Dabei geht es vor allem um Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich, wie zum Beispiel Rollstühle, Sitzschalen, Gehhilfen, Kommunikationshilfsmittel, Therapiedreiräder. Die daraus entstehenden Verzögerungen sind insbesondere für Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen gravierend, da die Verzögerungen dauerhaften negativen Einfluss auf die sensomotorische, kognitive und sozioemotionale Entwicklung nehmen können. Aktuell ist die Problematik u. a. durch eine Petition sowie mehrere Positionspapiere des „Aktionsbündnisses für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung“ stärker in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Die Patientenvertretung im G-BA hatte dies zum Anlass genommen, einen Antrag auf Änderung der HilfsM-RL zu stellen.
Ziel der Patientenvertretung ist es, die Versorgung mit Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Außerdem geht es darum, das Verfahren für alle Beteiligten einfacher, schneller und unbürokratischer zu machen. Der Antrag der Patientenvertretung beinhaltet folgende wesentliche Forderungen:
- Klarstellung, dass es sich bei der Versorgung mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich um eine Leistung der medizinischen Rehabilitation handelt, so dass auch die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten durch das Hilfsmittel zu berücksichtigen ist.
- Ergänzung der Verordnung durch zusätzliche Angaben auf Basis einer umfassenden Bedarfsermittlung. Einführung einer „spezifizierten“ Verordnung durch spezialisierte Vertragsärzt:innen, um auch damit den Versorgungsprozess zu beschleunigen und qualitativ zu verbessern.
- Bedarfsermittlung für einen längeren Zeitraum.
Inwieweit die Vorschläge Eingang in die HilfsM-RL finden werden, wird sich in den kommenden Beratungen zeigen. Im November 2024 ist mit den endgültigen Ergebnissen zu rechnen.
Bildquelle: Gemeinsamer Bundesausschuss