BAG WfbM zur Studie über Entgeltsysteme in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
(www.eu-schwerbehinderung.eu/red; ahi) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den „Abschlussbericht der Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ veröffentlicht. Zum Entgelt in den Werkstätten heißt es: „Im Jahr 2020 lag das monatliche Entgelt pro Person mit durchschnittlich 225 Euro in gleicher Höhe wie im Vorjahr und ist im Jahr 2021 geringfügig auf 226 Euro gestiegen. Die Spannbreite der durchschnittlichen monatlichen Entgelte reicht von 174 Euro in Sachsen bis zu 270 Euro in Bremen und Hamburg.“ Die BAG WfbM teilt zu Studie mit:
„Der knapp 300 Seiten umfassende Bericht greift große Teile der bereits veröffentlichten Zwischenberichte auf, in denen der Schwerpunkt auf der Auswertung der Befragung von Werkstattleitungen und der Befragung von Werkstattbeschäftigten lag. Zudem werden Berechnungen zur Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten und darüber hinaus die Ergebnisse der Befragung ehemaliger Werkstattbeschäftigter und eine Vertiefungsstudie mit acht ausgewählten Werkstätten dargestellt.“
Die statistischen Auswertungen im Abschlussbericht verdeutlichen, dass eine erhebliche Mehrheit der Arbeitnehmer in den Werkstätten im Großen und Ganzen mit ihren Aufgaben zufrieden ist. Gleichzeitig gaben zwei Drittel der befragten Mitarbeiter an, mit ihrer Entlohnung unzufrieden zu sein. Die Untersuchungen, die im Rahmen der Studie durchgeführt wurden, ergaben, dass die gegenwärtige Übergangsrate von Werkstattbeschäftigten auf den regulären Arbeitsmarkt bei lediglich 0,35 Prozent liegt, so die BAG WfbM.
Dabei sein inhaltlich besonders relevant die Kapitel 5 (Ergebnisse der rechtswissenschaftlichen Analyse), Kapitel 6 (Alternative Entgeltsysteme) und Kapitel 7 (Handlungsempfehlungen) des nun veröffentlichten Abschlussberichtes.
Die rechtliche Analyse der Forschenden führt zu dem Schluss, dass das Mindestlohngesetz bereits heute grundsätzlich auf die Arbeitsverhältnisse in Werkstätten angewendet werden sollte. Die Anwendung des Mindestlohns sollte zur Regel gemacht werden. Es wird im Bericht erwähnt, dass Ausnahmen, in denen die Förderung der Rehabilitation im Vordergrund steht, in Betracht gezogen werden könnten. Das Ziel, ein Werkstattentgelt auf einem Niveau, das zumindest ein Existenzminimum gewährleistet, zu erreichen, während gleichzeitig Raum für leistungsbezogene Unterschiede besteht, kann durch ein steuersubventioniertes Mindestlohnmodell effektiv realisiert werden. Dies wird insbesondere damit begründet, dass das gegenwärtige Entgeltmodell im Widerspruch zu Artikel 5 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) steht. Artikel 5 der UN-BRK legt das Prinzip der Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung fest, während Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG vorschreibt, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Eine Neugestaltung des Entgeltsystems in Werkstätten, so lautet eine weitere Schlussfolgerung des Abschlussberichts, erfordert nicht zwangsläufig den Verzicht auf Ausgleichsleistungen wie beispielsweise die Rentenregelung. Es bleibt die Möglichkeit, Menschen mit Behinderungen weiterhin zu begünstigen, jedoch sollte dies nicht an den Arbeitsort gebunden sein, so die BAG WfbM.
„Schließlich werden im Abschlussbericht Handlungsempfehlungen abgeleitet, um künftig mehr Übergänge aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Besonders erwähnt werden dabei die mögliche rechtliche und organisatorische Ausgliederung des Berufsbildungsbereichs aus der Werkstatt, die Modularisierung und Flexibilisierung von anerkannten Ausbildungsgängen, die Förderung und ggf. zeitliche Befristung von ausgelagerten Arbeitsplätzen mit dem Ziel der Umwandlung in ein Budget für Arbeit, die Ausweitung und Förderung von Inklusionsbetrieben sowie die Implementierung von Kooperationsmodellen.
Die Förderung von Übergängen durch die Werkstatt müsse in Form eines Übergangsmanagements strukturell verankert und finanziell unterstützt werden, heißt es im Abschlussbericht,“ teilt die BAG WfbM mit.
Die BAG WfbM fordert seit mehreren Jahren eine Verbesserung der Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten. Die derzeitige Gestaltung des gesetzlichen Systems ermöglicht es nicht, dass Werkstätten ohne Gesetzesänderungen und weitere staatliche Unterstützungen die Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten umfassend verbessern können.
Auch das Forschungsvorhaben des BMAS hat nun festgestellt, dass eine Neugestaltung des Entgeltsystems nicht isoliert betrachtet werden kann. Vielmehr muss es weiterführende Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Werkstattleistungen geben.
Weiter teilt die BAG WfbM mit:
„Die BAG WfbM und ihre Mitglieder stehen Veränderungen offen gegenüber und werden den strukturellen Wandel aktiv mitgestalten. Werkstätten für behinderte Menschen erbringen ihre Leistungen in einem dynamischen Umfeld. Sie befassen sich proaktiv mit den aktuellen Entwicklungen der Arbeitswelt und verwirklichen Strategien, um ihre Leistungen zukunftsorientiert anzupassen. Werkstätten verstehen sich nicht nur als ein Ort bzw. ein Gebäude, sondern auch als Unterstützer in der Arbeitswelt.
Die spürbare Verbesserung der Einkommenssituation aller Werkstattbeschäftigten muss unabhängig von weiteren Reformen weiterhin die oberste Zielsetzung bleiben. Die BAG WfbM wird ihre Position zur Zukunft der Werkstattleistung darlegen und befindet sich in einem konstruktiven Dialog mit dem BMAS.“
Die Studie finden sie hier.
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