Barrierefreiheit in Arztpraxen

(Fachinfo der Paritätische Gesamtverband/red; ahi) Barrierefreiheit in Arztpraxen ist ein wichtiger Faktor für die Inklusion: Sie ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, sich eigenständig um ihre Gesundheit zu kümmern und Arztbesuche ohne Hürden und fremde Hilfe zu bewältigen so wie es die Behindertenrechtkonvention vorschreibt. Und in vielen Fällen profitieren auch andere Gruppen von Vorkehrungen wie einem stufenlosen Zugang, zum Beispiel Eltern mit Kinderwagen oder Menschen, die gerade mit Gipsbein und Krücken unterwegs sind.

Nach Auskunft der Stiftung Gesundheit verfügen in Deutschland rund 87.000 ambulante Arztpraxen und damit fast die Hälfte (48,2 Prozent) über mindestens eine Vorkehrung, die Barrieren abbaut oder vermeidet. Der Haken: Die Kriterien umfassen auch Einzelmerkmale wie das Vorhalten eines Behindertenparkplatzes oder eines höhenverstellbaren Behandlungsstuhls, so dass die meisten dieser Praxen bei weitem nicht barrierefrei sind. Der Anteil der Praxen, die Kriterien für Menschen mit eingeschränkter Mobilität erfüllen, liegt mit 43,9 Prozent am höchsten. 20,0 Prozent der Arztpraxen sind auf Menschen mit Hörbehinderung eingerichtet. Menschen mit Sehbehinderung finden in 8,2 Prozent Praxen entsprechende Vorkehrungen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen nur in 1,5 Prozent der Praxen.

Umso wichtiger ist es, dass Betroffene gezielt nach Praxen suchen können, die genau die benötigten Hilfen anbieten – in der Arzt-Auskunft und über das Portal www.einfach-teilhaben.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Einen Überblick über die Verfügbarkeit von barrierefreien Arztpraxen in den verschiedenen Regionen in Deutschland gibt die Stiftung Gesundheit auf folgender Homepage: https://www.stiftung-gesundheit.de/arzt-auskunft/barrierefreiheit/.