Broschüre „Mein Recht auf Teilhabe“ der BAG Selbsthilfe
(BAG Selbsthilfe/red; lh) Mittlerweile ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) seit geraumer Zeit in Kraft. Die letzte Stufe des Gesetzes, die Anfang 2023 wirksam werden sollte, wurde zwar erst einmal ausgesetzt, die grundlegenden Inhalte des Bundesteilhabegesetzes sind jedoch wirksam und von den Akteuren anzuwenden.
Eine – nicht repräsentative – Umfrage der BAG SELBSTHILFE hat ergeben, dass die genannten Ziele und Inhalte des BTHG offensichtlich noch nicht überall durchgedrungen sind. Die meisten der Befragten meldeten zurück, dass sie bisher noch keinen nennenswerten Unterschied zur früheren Rechtslage in der Praxis feststellen.
Die neue Broschüre „Mein Recht auf Rehabilitation und Teilhabe“ soll eine Orientierung zu den neuen Leistungsansprüchen geben und aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, sie auch wirksam durchzusetzen. Dazu geben wir zudem einen kurzen Überblick über das Sozialsystem in Deutschland und speziell über den Rehabilitationsprozess.
Die Broschüre ist kostenfrei als Printversion über die BAG Selbsthilfe, unter harald.gawenda@bag-selbsthilfe.de, und als barrierefreies PDF abrufbar unter: https://www.bag-selbsthilfe.de/broschuere-mein-recht-auf-rehabilitation-und-teilhabe.
Bildquelle: BAG Selbsthilfe